Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 38 Seiten
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den, dass das wirtschaftliche Potential des isländischen Marktes für die Schweizer Finanzbranche angesichts der Bevölkerungszahl (im Jahr 2014 knapp 328 000 Einwohner) und der volkswirtschaftlichen Grösse (kleinste Volkswirtschaft in der OECD) gering ist. Die im Jahr 2008 im Zuge der isländischen Banken- und Schuldenkrise eingeführten Kapitalverkehrskontrollen wirkten sich zusätzlich hemmend auf die Attraktivität des isländischen Standortes aus. Im Juni 2015 wurden von der isländischen Regierung aber erste Schritte zur Lockerung der Kapitalverkehrskontrollen unternommen.
Norwegen
Bereits heute verfügen die Schweiz und Norwegen im Rahmen der EFTA-Konvention (Vaduz-Konvention) über staatsvertragliche Verpflichtungen, auch im Bereich von Finanzdienstleistungen. Der norwegische Finanzmarkt gehört zudem nicht zu den strategischen Zielmärkten der Schweizer Banken. Aufgrund der starken nationalen Ausprägung des norwegischen Marktes haben die Schweizer Banken kein bedeutendes Interesse an einem offeneren Marktzugang mit Norwegen bekundet. Im Rahmen der Verhandlungen über die Einführung des AIA vereinbarten die Schweiz und Norwegen eine separate Erklärung über eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen. Diese Erklärung wurde gemeinsam mit der Erklärung über die Einführung des AIA unterzeichnet und verweist auf diese. Die Schweiz und Norwegen erklären sich dabei bereit, im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den internationalen Handelsverträgen, die Erbringung von grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen weiterhin zu ermöglichen und diese nach Möglichkeit unter den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geltenden Bedingungen zu erhalten. Sollte im Rahmen von Rechtsentwicklungen dennoch eine Verschlechterung des heute geltenden Zustands erfolgen, ist die Aufnahme von Konsultationen vorgesehen. Weiter bestätigt Norwegen die Absicht, Gespräche über mögliche weitere Vereinfachungen und Verbesserungen der Rahmenbedingungen für das grenzüberschreiten Finanzdienstleistungsgeschäft aufzunehmen.
4.6 Level Playing Field
Die Schweiz hat den AIA-Standard verabschiedet, an dessen Erarbeitung sie aktiv mitgewirkt hat. Da der AIA-Standard für alle Finanzplätze gilt, schafft er ein Level Playing Field mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle.
Diesbezüglich ist festzuhalten, dass sich Guernsey, Jersey, die Insel Man, Island und Norwegen beim Global Forum zur Einführung des AIA ab 2016 mit einem ersten Datenaustausch ab 2017 – das heisst ein Jahr vor der Schweiz – verpflichtet haben. Nachdem die notwendigen Rechtsgrundlagen vorliegen, ist davon auszugehen, dass diese Länder ihr AIA-Netz nicht nur in der EU, sondern auch mit anderen Staaten und Finanzplätzen rasch ausbauen werden. Das Global Forum als Garant für die Umsetzung des Standards weltweit ist zurzeit daran, ein Verfahren zur Sicherstellung der ordnungsgemässen Umsetzung des AIA anhand einer Länderüberprüfung der angeschlossenen Länder auszuarbeiten. Dieses Verfahren wird dem Aufbau eines umfassenden Netzwerks mit Partnerstaaten Rechnung tragen und für ein Level Playing Field unter den Partnerstaaten sorgen, die sich zur Einführung des AIA verpflichtet haben. Der G20 wird regelmässig Bericht erstattet.
Nach Berichten des Global Forum kommen die Staaten bei der Umsetzung der notwendigen Rechtsgrundlagen für den AIA gut voran. Die grosse Mehrheit der Early Adopters wird für den AIA ab Januar 2016 bereit sein. In den Staaten der zweiten Gruppe (2017/2018), zu denen die Schweiz gehört, und insbesondere in Hongkong und Singapur sind die Vorbereitungen auf Kurs.
Zu beachten ist ferner, dass der Entscheid zur Einführung des AIA in den meisten Partnerstaaten in die Kompetenz der Regierung fällt und keiner Genehmigung durch das Parlament bedarf. Diese Länder können entsprechend rasch ein umfassendes Netzwerk von Partnerstaaten aufbauen, mit denen der AIA eingeführt wird. In der Schweiz bedürfen die bilateralen Aktivierungen des AIA auf der Basis des MCAA gemäss Kompetenzordnung und Gesetzgebungsverfahren hingegen der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Die Einhaltung des Gesetzgebungsverfahrens setzt im spezifischen Fall des AIA die rasche Aufnahme von Verhandlungen mit Partnerstaaten voraus, damit der AIA 2017 mit einer ausreichenden Anzahl Staaten eingeführt ist und die Verpflichtungen beim Global Forum eingehalten werden können.
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