Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 38 Seiten
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die starke und stabile Währung, aber auch das Humankapital und die Infrastruktur, fallen somit in Zukunft stärker ins Gewicht, was sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes auswirken kann.
Die Umsetzung des AIA-Standards wird zu einem erhöhten finanziellen Aufwand bei den eidgenössischen und den kantonalen Steuerbehörden führen.
Bei den steuerlichen Auswirkungen ist zu unterscheiden zwischen den Auswirkungen der Meldungen der Schweiz zugunsten der ausländischen Steuerbehörden und den Meldungen, die der schweizerische Fiskus basierend auf der reziproken Wirkung von den Partnerstaaten erhalten wird.
Aufgrund der Meldungen der Schweiz ins Ausland sind Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen möglich, da die Finanzinstitute die mit der Umsetzung des AIA verbundenen Kosten als Aufwand von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer abziehen können. Auch tiefere Margen und ein allfälliger Rückgang der verwalteten Kundenvermögen als Folge des AIA reduzieren die Gewinne des Finanzsektors, was die Gewinnsteuererträge und indirekt die Erträge der Einkommenssteuer vermindern könnte, falls sich eine Abnahme der Beschäftigung oder tendenziell tiefere Saläre abzeichnen sollten.
Umgekehrt beinhaltet das reziproke Element des AIA ein Potenzial für Mehreinnahmen für Bund und Kantone aus bisher unversteuerten Vermögen von in der Schweiz steuerpflichtigen Personen bei ausländischen Zahlstellen. Diese können sich aus Meldungen aus dem Ausland oder (straffreien) Selbstanzeigen der Steuerpflichtigen ergeben.
Im Übrigen wird auf die Botschaft vom 5. Juni 2015 zum MCAA und dem AIA-Gesetz verwiesen.16
7 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Botschaft zur Legislaturplanung 2015–2019 wurde zum Zeitpunkt der Eröffnung der Vernehmlassung noch nicht verabschiedet. Die Vorlage entspricht jedoch der vom Bundesrat am 8. Mai 2015 verabschiedeten Leitlinie 1 «Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig» und insbesondere dem Ziel 2 «Die Schweiz sorgt für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland und unterstützt so ihre Wettbewerbsfähigkeit».
8 Rechtliche Aspekte
8.1 Verfassungsmässigkeit
Die gemeinsamen Erklärungen stellen aufgrund ihres politischen und programmatischen Charakters keinen internationalen rechtlich bindenden Rechtsakt dar. Nach Artikel 166 Absatz 2 BV unterstehen sie nicht der Genehmigung durch die Bundesversammlung und konnten gemäss Artikel 184 Absatz 1 BV vom Bundesrat gestützt auf seine allgemeine Kompetenz im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten abgeschlossen werden.
Hingegen bedürfen die Bundesbeschlüsse, mit denen der Bundesrat ermächtigt wird, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA mitzuteilen, dass die Länder dieser Vorlage in die Liste der Staaten aufzunehmen seien, mit denen die Schweiz den AIA umsetzt, der Genehmigung durch die Bundesversammlung (Art. 163 Abs. 2 BV). Der Entwurf der Bundesbeschlüsse stützt sich auf Artikel 54 Absatz 1 BV, der dem Bund die allgemeine Kompetenz im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten verleiht.
8.2 Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht
Das internationale Steuerrecht der Schweiz im Verhältnis zu den Ländern dieser Vorlage besteht derzeit im Wesentlichen aus den DBA und SIA mit diesen Ländern. Den DBA ist gemeinsam, dass sie die
16 BBl 2015 5437, S. 5516 ff.
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