Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 38 Seiten

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Vertraulichkeitsbeurteilung durch das Global Forum beim Informationsaustausch auf Ersuchen Die Praxis namentlich hinsichtlich der Vertraulichkeit wird vom Global Forum auch in Bezug auf den Informationsaustausch auf Ersuchen beurteilt. Nachfolgend die Beurteilung der Länder dieser Vorlage.14

Guernsey

In Bezug auf die Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen hat das Global Forum das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Guernsey als standardkonform (compliant) bewertet. Die von Guernsey abgeschlossenen DBA und SIA enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der entsprechenden Musterabkommen der OECD entspricht. Im Landesrecht sehen das Income Tax Law, das Data Protection Law sowie der Code of Practice on Data Protection Vertraulichkeitsmassnahmen vor, die für den Informationsaustausch in Steuersachen gelten.

Beim Datenschutz (d.h. den Rechten der betroffenen Person in Bezug auf die erhobenen Daten) wendet Guernsey den EU-Standard an und verfügt über eine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission nach Artikel 25 Paragraph 6 der Richtlinie 95/46/EG15, die bestätigt, dass ein Drittland aufgrund seines innerstaatlichen Rechts oder abgeschlossener internationaler Verpflichtungen ein angemessenes Schutzniveau personenbezogener Daten aufweist. Guernsey ist auch auf der Liste des EDÖB als Land mit angemessenem Datenschutz aufgeführt.

Jersey

Jerseys Gesetzgebung und Praxis hinsichtlich der Vertraulichkeit beim Informationsaustausch auf Ersuchen wurden vom Global Forum als weitgehend konform (largely compliant) bewertet. Beanstandet wurde, dass das Gesuch im Rahmen des Informationsaustauschs auf Ersuchen zu viele Angaben zu den betroffenen Personen und den Informationsinhabern enthalte. Dieser Punkt ist jedoch im Rahmen des AIA unerheblich. Weitere Beanstandungen in Bezug auf die Vertraulichkeit gab es keine. Die von Jersey abgeschlossenen SIA enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des entsprechenden Musterabkommens der OECD entspricht. Im Landesrecht sehen die TIEA Regulations sowie die DTA Regulations Vertraulichkeitsmassnahmen vor, die für den Informationsaustausch in Steuersachen gelten.

Beim Datenschutz wendet Jersey ebenfalls den EU-Standard an und verfügt über eine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission. Es ist auch auf der Liste des EDÖB als Land mit angemessenem Datenschutz aufgeführt.

Insel Man

Das Vertraulichkeitsniveau der Insel Man wurde beim Informationsaustausch auf Ersuchen ebenfalls als weitgehend konform (largely compliant) beurteilt. Sämtliche DBA und SIA der Insel Man enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der entsprechenden Musterabkommen der OECD entspricht. Im Landesrecht sieht der Income Tax Act Vertraulichkeitsmassnahmen vor, die für den Informationsaustausch in Steuersachen gelten. Ausserdem hat sich die Insel Man mit der Unterzeichnung des MCAA und des Amtshilfeübereinkommens zur Einhaltung des Spezialitätsprinzips beim AIA verpflichtet.

Beim Datenschutz wendet die Insel Man ebenso wie Guernsey und Jersey den EU-Standard an und verfügt über eine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission. Sie ist auch auf der Liste des EDÖB als Land mit angemessenem Datenschutz aufgeführt.

Island

In Bezug auf die Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen wird das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Island vom Global Forum als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Abkommen von Island über den Informationsaustausch im Steuerbereich enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der entsprechenden Musterabkommen der OECD entspricht bzw. sogar

14 Alle Länderberichte sind auf folgender Seite abrufbar: http://eoi-tax.org/jurisdictions/#default.

15 Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, Amtsblatt Nr. L281 vom 23. November 1995 S. 0031- 0050.

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