Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 38 Seiten
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Insel Man, Island und Norwegen haben sich als Early Adopters zur Umsetzung des AIA ab 2016 mit erstem Austausch 2017 verpflichtet und müssen zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Umsetzungsgesetze verfügen.
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in den Partnerländern
Das Amtshilfeübereinkommen ist in den Ländern dieser Vorlage wie folgt in Kraft getreten:
- Guernsey: am 1. August 2014;
- Jersey: am 1. Juni 2014;
- Insel Man: am 1. März 2014;
- Island: am 1. Februar 2012;
- Norwegen: am 1. Juni 2011.
Das MCAA haben alle Partnerländer dieser Vorlage am 29. Oktober 2014 unterzeichnet.
Somit verfügen alle Länder dieser Vorlage über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und des MCAA notwendigen Rechtgrundlagen. Ihre Umsetzungsgesetze können per 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in der Schweiz
Die Schweiz hat das Amtshilfeübereinkommen am 15. Oktober 2013 und das MCAA am 19. November 2014 unterzeichnet. Das Amtshilfeübereinkommen, das MCAA und das AIA-Gesetz wurden von der Bundesversammlung am 18. Dezember 2015 verabschiedet. Sofern kein Referendum zustande kommt und vom Volk angenommen wird, verfügt die Schweiz somit über die für die Einführung des AIA mit den Partnerstaaten notwendigen Gesetzesgrundlagen.
4.3 Regularisierung der Vergangenheit
Gemäss den vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Verhandlungsmandaten soll der AIA nur eingeführt werden, wenn für die Steuerpflichtigen angemessene Mechanismen bereitstehen, um gegebenenfalls ihre steuerliche Situation zu regularisieren, und dadurch ein reibungsloser Übergang zum neuen System des Informationsaustauschs gewährleistet ist.
Guernsey
Ein erstes Programm zur Regularisierung der Vergangenheit stellte Guernsey vom 13. Dezember 2010 bis 31. März 2011 bereit. Im Hinblick auf die Einführung des AIA wurde im Juli 2014 ein zweites Programm eingeleitet, das bis März 2015 dauerte. Zu diesem Zeitpunkt war der vom OECD-Rat am 15. Juli 2014 genehmigte AIA-Standard bereits bekannt. Die betroffenen Steuerpflichtigen waren somit über die Einführung des AIA durch Guernsey ausreichend informiert und hatten genug Zeit, um das Programm zu nutzen.
Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit Gebrauch machten, konnten dadurch bisher unversteuerte Vermögenswerte ohne Strafteuer nachversteuern. Auf Strafverfahren durch die Steuerbehörden wurde im Rahmen der Programme verzichtet. Die beiden Programme generierten zusätzliche Steuereinnahmen von 2,4 Millionen bzw. 70 000 Britischen Pfund. Somit ermöglichten sie zahlreichen Steuerpflichtigen, ihre Situation zu vorteilhaften Bedingungen zu regularisieren.
Neben diesen Programmen besteht für Steuerpflichtige, die fahrlässig eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung eingereicht haben, nach dem Landesrecht Guernseys die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung bei der Steuerbehörde, die in diesen Fällen keine Bussen ausspricht und in der Regel kein Strafverfahren einleitet. Vorbehalten bleibt die Strafverfolgung bei Steuerbetrug. Nach Möglichkeit geben die Steuerbehörden jedoch einer zivilrechtlichen Lösung mit einer Busse den Vorzug.
Den Steuerpflichtigen in Guernsey standen somit vor der Einführung des AIA günstige Regularisierungsmöglichkeiten offen. Ausserdem steht den Steuerpflichtigen ausserhalb dieser Programme nach innerstaatlichem Recht die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung offen, die in der Regel keine Strafverfolgung nach sich zieht.
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