Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/113: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Guernsey, Jersey, der Insel Man, Island und Norwegen · 38 Seiten
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Das Eidgenössische Finanzdepartement
und
das Norwegische Finanzministerium,
eingedenk der guten bilateralen Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen,
willens, die Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen weiter zu vertiefen,
unter Berücksichtigung der am heutigen Tag unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen zur Zusammenarbeit im Steuerbereich,
haben sich über nachfolgende Punkte geeinigt:
Beide Staaten stärken ihre Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen und Handelsabkommen und
(a) setzen die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen fort und behalten den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Erklärung bestehenden Zutritt bei. Beide Seiten sind sich einig, dass sie in Konsultation treten, sobald Rechtsentwicklungen den bestehenden Zutritt beeinträchtigen;
(b) treten in einen Dialog im Hinblick auf weitere Vereinfachungen und die Verbesserung der Erbringung von Finanzdienstleistungen zwischen den beiden Staaten.
Geschehen zu Oslo, am 20. Januar 2016, im Doppel.
Für das Eidgenössische Für das Norwegische
Finanzdepartement: Finanzministerium:
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