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Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 16 Seiten

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2 Die FINMA kann weitere systemrelevante Banken als international tätig bezeichnen, wenn sich dies namentlich infolge deren starken Engagements im Ausland als notwendig erweist.

3 Die übrigen systemrelevanten Banken gelten als nicht international tätig.

Art. 125 Erleichterungen

1 Die FINMA kann Erleichterungen auf Stufe Einzelinstitut gewähren, wenn die Erfüllung der Anforderungen nach den Artikeln 128–131b auf Stufe Einzelinstitut eine Eigenmittelausstattung auf Stufe Finanzgruppe zur Folge hat, welche die konsolidiert zu erfüllenden Anforderungen nachhaltig übertrifft.

2 Erleichterungen werden Einzelinstituten nur gewährt, wenn deren direkter Anteil an den inländischen systemrelevanten Funktionen der Finanzgruppe insgesamt fünf Prozent nicht übersteigt oder deren Bedeutung für die Fortführung der inländischen systemrelevanten Funktionen der Finanzgruppe auf andere Weise gering ist.

3 Die Eigenmittelanforderungen auf Stufe Einzelinstitut müssen auch unter Berücksichtigung der Erleichterungen mindestens den Basler Mindeststandards entsprechen.

4 Die auf Stufe Einzelinstitut gewährten Erleichterungen sind wie folgt offenzulegen durch:

a. die FINMA: in den Grundzügen im Zeitpunkt der rechtskräftigen Festsetzung oder einer wesentlichen Veränderung; und

b. die betroffene Bank und die Finanzgruppe: im Geschäfts- oder im Quartalsbericht, in dem sie quantitative Angaben über die Auswirkung der Erleichterungen machen.

Art. 125a Gesamtengagement

1 Das Gesamtengagement entspricht dem Nenner der nach Vorgaben der Basler Mindeststandards berechneten Leverage Ratio. Es stellt ab auf die Werte der Rechnungslegung und erfasst Bilanz- und Ausserbilanzpositionen.

2 Die FINMA erlässt technische Ausführungsbestimmungen nach Massgabe der Basler Mindeststandards.

Gliederungstitel vor Art. 126

2. Kapitel: Wandlungskapital und Schuldinstrumente zur Verlusttragung bei Insolvenzmassnahmen

Art. 126, Sachüberschrift

Wandlungskapital