Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/11: Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) · 18 Seiten
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3 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Vorschläge
Stellungnahmen Kantone Parteien Dachverbände Total und andere Organisationen
Gutheissung der Verord- 2 24
nungsänderungen ohne Einwände Grundsätzliche Unterstüt- 23 831
zung der Verordnungsände-
rung, aber diverse Bemer-
kungen, Einwände und An-
passungsvorschläge
Erhebliche Einwände zur 2 57
Verordnungsänderung Verzicht auf Stellungnahme 11
Total Stellungnahmen 27 1 1543
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine grosse Mehrheit die Stossrichtung und die Grundsätze des Vorhabens insgesamt ausdrücklich befürwortet und unterstützt. 2 Kantone und 2 Organisationen unterstützen die Vorlage ohne Einwände (AI, JU, Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Swissgrid). Die grosse Mehrheit der Kantone sowie 8 Organisationen befürworten die Stossrichtung und die Grundsätze der Revision, haben aber gewisse Bedenken oder machen Änderungs- und/oder Ergänzungsvorschläge (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, ZH, ZG, wbg Wohnbaugenossenschaft Schweiz, Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen KKGEO, Schweizerischer Städteverband SSV, Hauseigentümerverband Schweiz HEV, Wohnen Schweiz, Ingenieur-Geometer Schweiz IGS, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SIA, Aargauische Gebäudeversicherung AGV). 2 Kantone und 5 Organisationen haben grundsätzliche Einwände gegen die Revision (VD, VS, Centre Patronal CP, Union suisse des professionnels de l'immobilier USPI, Schweizerischer Gewerbeverband SGV, Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVIT, Camera Ticinese dell'Economia Fondiaria CATEF). 1 Partei (SP Schweiz) hat geantwortet, dass sie auf eine Stellungnahme verzichtet.
4 Die Ergebnisse der Vernehmlassung im Detail
4.1 Stellungnahme der Kantone
Zusammenfassung
Mit Ausnahme von VD und VS begrüssen alle Kantone die Stossrichtung und die Hauptziele des Projektes (ausgenommen TG, der keine Stellungnahme eingereicht hat). Insbesondere begrüssen sie die Erweiterung auf alle Gebäude, die es ermöglicht, die grundlegendsten Daten zum gesamten Gebäudepark der Schweiz zentral zu führen. Sodann begrüssen sie die vereinfachten und verbesserten Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten der GWR-Daten sowie die Klärung der Zuständigkeiten. LU begrüsst die Revision insbesondere, weil sie zu einer Verbesserung einerseits für die Statistikproduktion und andererseits für die Nutzung der Daten zu administrativen Zwecken führt. VS taxiert die Revision grundsätzlich als nötig, erachtet sie aber als zu ambitiös, da sie weit über das Ziel - den Erfordernissen des Zweitwohnungsgesetztes zu genügen - hinausgehe.