Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/11: Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) · 18 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht

Projekt der SIA ist am laufen, das diese Datenlieferung in Zukunft ermöglichen soll. Das GWR soll in diesem Kontext die Basisinformationen über die Gebäude, inklusiv eindeutige Gebäudeidentifikation via den EGID, zur Verfügung stellen.

Aufnahme der GWR-Daten der Zugangsberechtigungsstufe B in den Katalog der Geobasisdaten: Das BFS erachtet die Daten der Zugangsberechtigungsstufe B nicht als Geobasisdaten, da die Georeferenzierung jeweils durch die Informationen zum Gebäude nicht aber durch die Informationen zu den Wohnungen gegeben ist.

Verzichten auf eine neue Koordinationsstelle in den Kantonen: Um die Qualität der Daten im GWR schweizweit sicherstellen zu können, ist eine kantonale Koordinationsstelle unumgänglich. Die Kantone sind sodann nicht verpflichtet, eine neue Stelle zu schaffen. Die Aufgaben der Koordinationsstelle können einer bereits bestehenden Stelle auferlegt werden, wie zum Beispiel einem anerkannten Register oder der amtlichen Vermessungsstelle.

Allgemeine Abgeltung der zusätzlichen Arbeiten durch den Bund: Das Budget des Bundes zur Führung des GWR ist klar begrenzt und kann nicht erhöht werden. Der Bund ist jedoch bestrebt, die Kantone und Gemeinden materiell zu unterstützen, indem er automatisierte Arbeitsinstrumente zur Verfügung stellt und mit jedem Kanton eine individuelle Organisationsvereinbarung abschliesst.

Wiederaufnahme der Information "Renovationsjahr": Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Information aktuell nicht zuverlässig erhoben werden kann und sie soll in Zukunft aus den Informationen zu den Bauprojekten zuverlässig eruiert und wieder zur Verfügung gestellt werden.