Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/11: Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) · 18 Seiten
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1 Ausgangslage
Im Rahmen der Modernisierung der Volkszählung entschied das Parlament 1998, ein eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) zu schaffen, in dem für Statistik- und Verwaltungszwecke die wichtigsten Grunddaten zu den Gebäuden und Wohnungen in der Schweiz erfasst werden. Die Führung des GWR stützt sich auf Art. 10 Abs. 3bisdes Bundesstatistikgesetzes (BStatG)1 und die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister2 sowie auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)3. Die GWR-Verordnung trat am 31. Mai 2000 in Kraft.
Die gesetzliche Grundlage des GWR, Art. 10 Abs. 3bisBStatG, wurde anfangs 2016 mit der Einführung des neuen Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG)4 geändert. Eines der Ziele der Änderung von Art. 10 Abs. 3bisBStatG sowie nunmehr der vorliegenden Revision besteht folglich darin, das GWR für die Verwaltung des Wohnungsinventars im Rahmen der Zweitwohnungsgesetzgebung effizient und einfach nutzen zu können, einerseits durch die Gemeinden selber (was bereits nach der aktuellen Rechtslage möglich ist) und andererseits durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE).
Die vorliegende Revision verfolgt aber auch das seit längerem beabsichtigte Ziel, die Organisation und die Nutzung der GWR-Daten im Sinne des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG)5 den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen und zu modernisieren. Das GWR wird immer mehr als Referenzdatenbank für verschiedene administrative Aktivitäten benutzt. Mit der Vervollständigung der registrierten Gebäude soll diese Rolle noch an Bedeutung gewinnen. Die neuen amtlichen Verzeichnisse der Strassen und der Gebäudeadressen gehen in die gleiche Richtung.
2 Vernehmlassungsadressaten
Die fakultative Vernehmlassung dauerte vom 25. April bis am 15. August 2016. Zur Teilnahme wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Konferenz der regionalen statistischen Ämter der Schweiz (KORSTAT), die im Parlament vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Organisationen und Verbände eingeladen (vgl. Liste der Vernehmlassungsteilnehmer).
Insgesamt wurden 71 Adressaten angeschrieben. 38 haben eine Stellungnahme eingereicht, wobei zwei Kantone6 je zwei Stellungnahmen eingereicht haben. Zudem haben 3 nicht direkt eingeladene Organisationen7 Stellung genommen (siehe Liste im Anhang).
1 SR 431.01
2 SR 431.841
3 SR 431.012.1
4 SR 702
5 SR 510.62
6 FR und ZH
7 Centre Patronal, swissgrid, AGV