Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/12: Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht

Überprüfung der Gestehungskosten und

der Vergütungssätze von KEV-Anlagen

Für die Einmalvergütung werden lediglich die Investitionskosten für die Festlegung des Grund- und Leistungsbeitrages berücksichtigt. Diese dürfen gemäss Energiegesetz (Art. 7abis) 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen nicht überschreiten. Im Durchschnitt werden die Einmalvergütungen neu nur noch 15 bis 25 % der Anlagenkosten decken.

Tabelle 6: Einmalvergütungen für angebaute und freistehende Anlagen

Einmalvergütungen Ab 1.10.2015 Ab 1.4.2017 Ab 1.10.2017 Reduktion

Grundbeitrag (Fr.) 1'400 1'400 1'400 - Leistungsbeitrag (Fr./kW) 500 450 400 -20 %

Die Einmalvergütung für integrierte Anlagen betragen ab April 2017:

Tabelle 7: Einmalvergütungen für integrierte Anlagen

Einmalvergütungen Ab 1.10.2015 Ab 1.4.2017 Ab 1.10.2017 Reduktion

Grundbeitrag (Fr.) 1'800 1'700 1'600 -11 % Leistungsbeitrag (Fr./kW) 610 540 460 -25 %