Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/12: Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Überprüfung der Gestehungskosten und der Vergütungssätze von KEV-Anlagen

3 Kleinwasserkraftwerke

Das aktuelle Vergütungsmodell gemäss Anhang 1.1, Ziffer 3 EnV sieht Vergütungssätze basierend auf drei Komponenten vor: Grundvergütung, Druckstufenbonus und Wasserbaubonus:

𝑉 = 𝐺 + 𝐷 + 𝑊 [Rp./kWh]

V: Vergütungssatz

G: Grundvergütung

D: Druckstufenbonus

W: Wasserbaubonus

Im Rahmen der Tarifüberprüfung wurden die Sätze für die einzelnen Tarifkomponenten überprüft.

Nachfolgend werden die Grundlagen und Ergebnisse dieser Berechnungen erläutert.

3.1 Daten und Grundlagen

Die Gestehungskosten von Kleinwasserkraftwerken sind vor allem durch die Investitions- und Kapitalkosten und zu einem geringeren Teil durch die Betriebs- und Unterhaltskosten getrieben.

Die Investitionskosten setzen sich primär aus den Kosten für die technischen Anlagen (Turbine, Generator, elektrische Installationen, Steuerung, etc.) und für den Wasserbau (Wasserfassungen, Druckleitungen, Unterwasserkanäle, etc.) zusammen. Massnahmen zur Gewährleistung des Gewässerschutzes werden, soweit anrechenbar, ebenfalls dem Wasserbau zugerechnet. Die Wasserbaukosten können je nach Standort stark variieren. Mit dem Wasserbaubonus wird diesem Umstand teilweise Rechnung getragen.

Die Betriebs- und Unterhaltskosten beinhalten u.a. die administrativen Jahreskosten und die durchschnittlichen Reparaturkosten. Bei Anlagen über 1‘000 kW werden den Betriebs- und Unterhaltskosten auch die Wasserzinse angerechnet.

Grundlage für die Bestimmung der mittleren Investitions-, Betriebs- und Unterhaltskosten bilden die Daten von rund 250 Projekten, für welche in den vergangenen fünf Jahren eine Grobanalyse erstellt wurde (Schlussbericht vom 2. Dezember 2014 „Kostenstruktur von Kleinwasserkraftwerken auf Basis der vorhandenen Grobanalysen“, Skat Consulting). Zur Ermittlung der Betriebs- und Unterhaltskosten wurden zusätzliche Daten von rund 100 Anlagen ausgewertet (Bericht vom 25. Januar 2016 „Umfrage Betriebs- und Unterhaltskosten Kleinwasserkraft“, ISKB).