Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/12: Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 21 Seiten

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Überprüfung der Gestehungskosten und der Vergütungssätze von KEV-Anlagen

3.4 Vergütungssätze

Zu beachten gilt, dass der Vergütungssatz während 20 Jahren ausbezahlt wird, jedoch mit einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 40 Jahren gerechnet werden kann. Der Vergütungssatz muss also so festgelegt werden, dass die Kosten über den Vergütungssatz in den ersten 20 Betriebsjahren und über die Marktvergütung (angenommen wurden max. 8 Rp./kWh) in den darauf folgenden 20 Jahre gedeckt werden.

Um die Vergütungssätze für die ersten 20 Jahre festzulegen, wurden mittels Barwertmethode die gesamten Kosten für die Betriebsdauer von 40 Jahren kapitalisiert und den kapitalisierten Erträgen aus dem Marktverkauf in den Jahren 21-40 gegenübergestellt. Die Differenz ergibt den Barwert der notwendigen Vergütung in den ersten 20 Betriebsjahren. Daraus wurden über die Annuitätenmethode wiederum die Vergütungssätze berechnet.

Die den Berechnungen zugrundeliegenden Investitions- und Betriebskosten sowie die resultierenden Gestehungskosten und Vergütungen sind in folgender Tabelle dargestellt:

Tabelle 2: Gestehungskosten und Vergütungen von Kleinwasserkraftwerken

kW CHF/kW CHF/kW CHF/kWa Rp./kWh Rp./kWh Rp./kWh Rp./kWh Rp./kWh Rp./kWh Rp./kWh

10 23’620 31’490 675 25.6 30.4 8 32.50 6.67 35.10 7.20

50 15’795 21’060 451 17.1 20.4 8 20.70 4.46 22.36 4.82

300 10’090 13’455 288 11.0 13.0 8 12.11 2.85 13.07 3.08 1000 7’470 9’960 213 8.1 9.6 8 8.15 2.11 8.80 2.28 3000 5’675 7’565 2729 7.4 8.6 7.4 7.42 1.38 8.01 1.49

8 Entspricht der jährlichen Nettoproduktion durch die Anzahl Stunden pro Jahr

9 Inkl. Wasserzins (110 CHF/kW)