Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/12: Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 21 Seiten
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Überprüfung der Gestehungskosten und
der Vergütungssätze von KEV-Anlagen
Im Vergleich zu 2011 sind die mittleren spezifischen Betriebs- und Unterhaltskosten leicht gesunken. Dabei muss berücksichtigt werden, dass für die tatsächlichen Betriebs- und Unterhaltskosten über die gesamte Lebensdauer von heute in Betrieb stehenden bzw. geplanten Anlagen nicht genau bekannt sind. Für die Periode zwischen dem 11. und dem 20. Produktionsjahr liegt nur ein Wert vor und Prognosen dazu sind schwer erhältlich. Allgemein sind in der zweiten Hälfte der Lebensdauer höhere Kosten zu erwarten. Jedoch sind Annahmen zu diesen Werten mit grossen Unsicherheiten behaftet. Die Veränderung der Betriebs- und Unterhaltskosten erachten wir somit als nicht wesentlich, da sie im Unschärfebereich der Angaben liegt. Somit ist kein Anpassungsbedarf vorhanden.
(4) Betriebseinschränkungen aus Gründen des Vogel- und Fledermausschutzes, zur Verminderung
von Geräuschemissionen und Schattenwurf sowie für die Luftüberwachung wurden 2011 noch nicht berücksichtigt. Inzwischen ist jedes Windenergieprojekt mit Forderungen nach Betriebseinschränkungen konfrontiert. Eine Verringerung der Betriebsstunden führt automatisch zu niedrigeren Einnahmen und somit zu höheren Gestehungskosten. Für die Berechnung wurden Ertragsverluste in drei Stufen von 0 %, 3 % (Standard) und 10 % (hoch) verwendet.
5.3 Gestehungskosten
In der Schweiz sind nur wenige Windkraftanlagen in Betrieb und die Anlagen in der Planungsphase kommen langsam voran. Seit zwei Jahren wurden keine neuen Anlagen in Betrieb genommen und lediglich zwei Hersteller sind im Schweizer Mark aktiv. Dies zeigt, dass im Windanlagenmarkt keine Dynamik vorhanden ist. Der fehlende Wettbewerb führt dazu, dass die Investitions- und
Betriebskosten in der Schweiz tendenziell höher als bei unseren Nachbarländern liegen. So lange die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Windkraftanlagen in der Schweiz nicht deutlich einfacher und rascher ablaufen, kann nicht mit einer Kostensenkung gerechnet werden.
Die Investitionskosten sind seit 2011 gestiegen. Neu müssen die Anlagenbetreiber mit Betriebseinschränkungen rechnen, was insgesamt zu höheren Gestehungskosten führt. Dieser Effekt kann mit der Senkung der Kapitalkosten (WACCs) abgefedert werden. Insgesamt gleichen sich somit die Effekte der kostensenkenden und der kostensteigernden Faktoren aus.
5.4 Vergütungssätze
Die aktuellen Gestehungskosten liegen im gleichen Bereich wie 2011. Eine Anpassung der Vergütungssätze für neue Windkraftanlagen ist daher nicht notwendig.