Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/34: Änderung der Alarmierungsverordnung · 14 Seiten
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FKS
Die Übergangslösung auf Verordnungsstufe ohne gesetzliche Grundlage ist nicht nur aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch, sie präjudiziert auch die anstehende gesetzliche Regelung.
Welche finanziellen Auswirkungen die AV-Revision auf die Feuerwehren hat, ist schwer abzuschätzen, da weder im Verordnungstext noch im erläuternden Bericht Angaben dazu gemacht werden.
Inclusion Handicap
Der Entwurf ist nicht behindertengerecht, da der Zugang zur Warnung, Alarmierung und behördlichen Information für ganze Gruppen von Menschen mit Behinderung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen gewährleistet ist. Dies widerspricht den Bestimmungen der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, der BV sowie dem Behindertengesetz.
14/14 Ident-Nr./Vers. 10014253488/01 Aktenzeichen: 011-03/04