Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/34: Änderung der Alarmierungsverordnung · 14 Seiten

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Kosten auf den Standorten Dritter vollumfänglich übernimmt und Dritte für die Bereitstellung und den Betrieb entschädigt. Die bisherigen Beiträge haben die Kosten des Flughafens Zürich in keiner Weise abgedeckt. Art. 21a Abs. 1 deshalb ergänzen: „Der Bund trägt vollumfänglich die Kosten für“ sowie Bst. a: „die Bereitstellung, den Betrieb und den Werterhalt der nationalen Komponenten an Standorten Dritter und entschädigt die Dritten für die Bereitstellung ihrer Infrastrukturen entsprechend;“

Art. 21a Abs. 1 Bst. a und b

Kantone AI, AR, BL, BS, FR, GR, LU, NW, SG, SO, SZ, UR, VD, ZG / RK MZF

Der Bund hat die Kosten für die Erneuerung der Alarmierungssysteme und des Sicherheitsfunknetzes und die Bereitstellung, den Betrieb und den Unterhalt der nationalen Komponenten zu tragen. Bund, Kantone und Dritte tragen anteilsmässig die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen ihrer Teilnetze. Die Kantone haben heute keinen Einblick in die Kostentragung; eine Kostentransparenz ist erforderlich.

Kanton ZG

In Bst. a und b neben Bereitstellung, Betrieb und Werterhalt auch die Erneuerung aufführen.

Art. 21a Abs. 1 Bst. c

Kantone AI, AR, BL, BS, FR, GR, NW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG / RK MZF

Im erläuternden Bericht wird erwähnt (4.2), dass das BABS die Endgeräte für den Zivilschutz zur Verfügung stellt und Netzbeiträge für die Nutzung des Sicherheitsfunknetzes durch den Zivilschutz leisten kann. Dies ist in einem zusätzlichen Bst. (Bst. d) aufzunehmen.

Kanton OW

Ergänzen: „die Bereitstellung der Endgeräte für die Zivilschutzorganisationen in den Kantonen …“

Art. 21a Abs. 2

Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NW, SG, SO, SZ, TG, UR, VD, ZG / RK MZF Abs. streichen, da die Umsetzung dieser Bestimmung mit grossem administrativen Aufwand verbunden ist.

Art. 21a Abs. 3 Bst. a

Kanton VD

Ergänzen: „… den Werterhalt der kantonalen Standorte („sites cantonaux“) und der Infrastrukturen ihrer Teilnetze.“

9/14 Ident-Nr./Vers. 10014253488/01 Aktenzeichen: 011-03/04