Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/34: Änderung der Alarmierungsverordnung · 14 Seiten
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Kanton GL
Im erläuternden Bericht fehlen wesentliche Angaben, um zur Revision der AV substantiell Stellung nehmen zu können. Insbesondere finden sich keine näheren Angaben zur Kostenschätzung von 150 bis 200 Mio. Franken. Auch fehlt die Abbildung der heute geltenden Praxis bezüglich Kostenbeteiligung der Kantone. Der erläuternde Bericht ist deshalb zwingend zu ergänzen.
Der Kanton GL geht davon aus, dass die Funkgeräte für den Zivilschutz auch künftig durch den Bund finanziert werden und dass die Kantone, die Polycom nicht flächendeckend eingeführt haben, auch nach der Änderung der AV dazu nicht verpflichtet sind.
Kanton GR
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verlangt von jedem Polycom-Nutzer mit eigener Rechtspersönlichkeit die Einholung einer eigenen Konzession. Dies ist aufgrund der Anzahl der verschiedenen Nutzer sehr kompliziert und mit erheblichen Kosten verbunden. Es geht nicht an, von den Kantonen und Gemeinden die Einführung von Polycom zu verlangen und diese dann über den Weg der Konzessionserteilung zur Kasse zu bitten. Deshalb ist die Einführung einer integralen Konzession zu prüfen, die sämtliche Nutzer umfasst; dies sind in der Regel nur die BORS-Partner. Dadurch würden sowohl der Aufwand beim
BAKOM wie auch die Kosten für die Nutzer erheblich reduziert.
Kanton LU
Es ist darauf zu achten, dass die Regelung der Kostenverteilung auf keinen Fall zu finanziellen Mehrbelastungen der BORS führt. Die Kosten für die Endbenutzer sind im Kanton LU bereits heute bedeutend höher als in anderen Kantonen und daher jetzt schon an der oberen Grenze.
Kanton NE
In der Verordnung wird nirgends der Personal- und Ausbildungsaufwand für die Kantone aufgrund der neuen Technologien erwähnt. Das BABS hat kürzlich der Neuenburger Polizei mitgeteilt, dass ein neues Ausbildungskonzept eingeführt werde, was sicherlich zusätzliche Kosten für den Kanton zur Folge haben dürfte.
Der Kanton NE befürwortet die Änderung der AV; die zusätzlichen Kosten für den Kanton können aufgrund fehlender Angaben jedoch nicht akzeptiert werden.
Kanton TI
Der Verteilschlüssel für die Betriebskosten zwischen Bund, Kantonen und Dritten sollte in der Verordnung festgelegt und im erläuternden Bericht ausgeführt werden.
Kanton ZG
Eine flächendeckende Einführung von Polycom für die Feuerwehren wird abgelehnt. Die kantonalen Feuerwehrbehörden sollen wie bisher selber darüber entscheiden, welches Funksystem sie nutzen. Im erläuternden Bericht ist deshalb festzuhalten, dass die Feuerwehren durch die Änderung der AV nicht zur Einführung von Polycom verpflichtet sind.
SP
Viele offene Fragen zu Polycom sind nach wie vor nicht geregelt (vgl. Interpellation
02.3605); auch die Verantwortlichkeiten und der Kostenschlüssel sind nicht klar, namentlich wie die Kosten von 150 bis 200 Mio. Franken auf die Kantone verteilt werden. Die SP erwartet, dass sich die GPK noch vertieft mit den Unzulänglichkeiten des Polycom-
Beschaffungsprozesses beschäftigen werden.
13/14 Ident-Nr./Vers. 10014253488/01 Aktenzeichen: 011-03/04