Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/34: Änderung der Alarmierungsverordnung · 14 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Kaufmännischer Verband Schweiz (KV Schweiz)
Travail.Suisse * (Verzicht)
Weitere Stellungnahmen (nicht eingeladen)
Centre Patronal
Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS)
Flughafen Zürich
Inclusion Handicap (Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz)
3 Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Generelle Beurteilung
Mehrheitlich sprechen sich die Vernehmlassungsteilnehmer grundsätzlich für die Änderung der AV aus, wobei Anträge zu Ergänzungen und Änderungen im Verordnungstext und im erläuternden Bericht gemacht werden (siehe Detailauswertung in Kap. 3.2). Eine Minderheit der Kantone (GE, GL, SG, SH, TG, VD, VS, ZH) lehnen die Vorlage in der vorliegenden Form ab, bringen jedoch teilweise die gleichen Änderungsvorschläge wie die zustimmenden Vernehmlassungsteilnehmer an.
Zur Vorlage im Allgemeinen wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
• Es wird begrüsst, dass im Sinne einer temporären Lösung das Sicherheitsfunknetz Poly-
com in der AV verankert wird. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer betonen die Notwendigkeit, möglichst rasch auch eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Im erläuternden Bericht soll zudem auf die weiteren bevölkerungsschutzrelevanten Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme hingewiesen werden.
• Eine klare Kostenteilung zwischen Bund und Kantonen wird begrüsst. Dies insbesondere
im Sinne einer Entflechtung von Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen, wie dies die KdK fordert. Die Kostenteilung soll sich an folgenden Grundsätzen orientieren: Die Investitionskosten für die Erneuerung der bestehenden Systeme (Polycom und Polyalert) trägt der Bund; die Betriebs- und Unterhaltskosten tragen anteilsmässig die jeweiligen Betreiber.
• Generell wird gewünscht, dass die jeweiligen Kosten für den Bund und die Kantone prä-
ziser und transparenter ausgewiesen werden. Dies betrifft insbesondere die Kostenschätzung für die Kantone.
• Bezweifelt wird die Aussage, dass die Anpassung der AV keine direkten finanziellen und
personellen Auswirkungen auf Bund und Kantone habe.
• Im erläuternden Bericht sollen auch die Aufgaben der Kantone bezüglich der kantonalen
Komponenten aufgezeigt werden – dies analog den Aufgaben des Bundes für die nationalen Komponenten.
4/14 Ident-Nr./Vers. 10014253488/01 Aktenzeichen: 011-03/04