Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/34: Änderung der Alarmierungsverordnung · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Polycom ist das Sicherheitsfunknetz der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz (BORS), in das Bund und Kantone bis heute insgesamt rund eine Milliarde Franken investiert haben. Die Grundlage für das Sicherheitsfunknetz Polycom ist ein Bundesratsbeschluss vom 21. Februar 2001. Die Aufteilung der Kosten für den Aufbau von Polycom zwischen Bund und Kantonen wurde in diesem Bundesratsbeschluss grundsätzlich beschlossen, aber nicht im Detail geregelt.

Für die ab 2018 anstehende Teilerneuerung des Systems und die Aufteilung der Kosten soll eine solidere rechtliche Abstützung geschaffen werden. Dies soll mit der Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002 (BZG; SR 520.1) erreicht werden. Angesichts des Zeitbedarfs von mehreren Jahren für eine Gesetzesänderung soll als Übergangslösung die Alarmierungsverordnung vom 18. August 2010 (AV; SR 520.12) angepasst werden. Die Botschaft zur Änderung des BZG soll dem Parlament voraussichtlich Ende 2018 / Anfang 2019 unterbreitet werden. In der Substanz geht es bei der Anpassung der AV darum, bezüglich der Kostenbeteiligung die allgemein akzeptiere geltende Praxis abzubilden.

Für den Werterhalt von Polycom haben das VBS und das EFD mit einem separaten Antrag einen Verpflichtungskredit von 159.6 Mio. Franken beantragt. Für dringliche Entwicklungsarbeiten hat das Parlament im 2016 einen Nachtragskredit von 13.8 Mio. Franken bewilligt. Die Nachrüstung der Polycom-Infrastruktur der Kantone erfolgt in verschiedenen Etappen, abhängig vom Lebensalter der Sendeanlagen und den von den Kantonen eingestellten Finanzmitteln. Die Finanzierung der dafür erforderlichen rund 150 Mio. Franken (+/- 20%) erfolgt durch die Kantone.

2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016 das VBS beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Änderung der Alarmierungsverordnung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 25. Mai 2016 bis zum 16. September 2016. 54 Adressatinnen und Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen (siehe Liste der Vernehmlassungsadressaten). Es sind insgesamt 38 Stellungnahmen eingegangen, wovon drei ausdrücklich auf eine konkrete Stellungnahme verzichtet haben. Von nicht eingeladenen Organisationen sind vier Stellungnahmen eingegangen.

Adressaten Angeschrieben Antwort Kantone 2626

Konferenzen (KdK, KKJPD, KKPKS, RK MZF) 42

Parteien 132

Dachverbände Gemeinden, Städte, Berggebiete 32

Dachverbände Wirtschaft 82

Weitere (nicht eingeladen) --4

Total 5438

2/14 Ident-Nr./Vers. 10014253488/01 Aktenzeichen: 011-03/04