Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/53: Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs). Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015 · 19 Seiten
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SGV/USAM schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass die Daten von ausreisepflichtigen Personen, die untergetaucht sind, nicht gelöscht werden.
Die SP fordert, dass bei Vorliegen von gesundheitlichen Problemen, die durch den Transport verursacht oder verschlimmert wurden, medizinische Daten aus Beweisgründen nicht gelöscht werden sollen (so auch SFH, SGB). Zudem sei eine längere Aufbewahrung der medizinischen Daten ebenfalls aus Beweisgründen auch dann vorzusehen, wenn ein Rechtsmittelverfahren bezüglich der Zulässigkeit der Überstellung hängig ist (so auch SFH, SGB). Zusätzlich sei sicherzustellen, dass medizinische Daten auch der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) für das Vollzugsmonitoring zur Verfügung stehen (so auch Grüne, SFH, SEK). Sollte sich ein Vollzug als unrechtmässig herausstellen, verlangen SP, Grüne und SEK, dass medizinische Daten auch einer allfälligen Rechtsvertretung zur Verfügung stehen müssen.
Handicap fordert eine Überarbeitung der entsprechenden Regelung in dem Sinne, dass der Zugang zur Justiz bzw. die Verfahrensrechte der Betroffenen gewahrt werden.
Nach Ansicht der FMH ist es für Ärztinnen und Ärzte wichtig, nicht zwischen medizinischen Daten, die zur Beurteilung der Transportfähigkeit dienen, und anderen medizinischen Daten zu unterscheiden. Sie schlägt eine Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren gemäss den Empfehlungen des EDÖB vor.
4. Stellungnahmen zu Themen, die nicht in den Verordnungsentwürfen geregelt sind
Beiträge des Bundes für den Grundschulunterricht (Art. 80 Abs. 4 AsylG)
Der Kanton ZH hält fest, dass Artikel 80 Absatz 4 AsylG am 1. Oktober 2016 ohne Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten ist. Er wünscht, dass die vom Bund ausgerichteten Beiträge für den Grundschulunterricht in einer Ausführungsbestimmung festgelegt werden, nachdem die Kantone zu diesem Punkt angehört worden sind.