Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/53: Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs). Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015 · 19 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
sei.
SODK, AG, BE, BS, FR, GE, GL, JU, LU, OW, SH, SZ, TI, VD, VS und ZH bezeichnen die Quote von 75 % Integrierten zu 25 % Nichtintegrierten als nicht nachvollziehbar bzw. als zu bezweifeln, da die Auswertung des Pilotprojekts Resettlement noch nicht vorliege.
SODK, AG, BE, GL, SH und SGV kritisieren die 7 Mio. (196 Mio. – 189 Mio.) Zusatzkosten pro 7 Jahre für die Kantone/Gemeinden durch die vorgeschlagene Neuerung.
BS, GL und ZH schlagen vor, die bisherige Regelung beizubehalten.
FR, SH, TI, UR, CVP, SGV, SEK, Handicap und SFH verlangen eine Abgeltung durch den Bund während der ganzen Dauer der Sozialhilfeabhängigkeit.
SODK und TI begehren eine längere Abgeltung durch den Bund. AR, LU und FDP möchten eine solche während 10 Jahren. OW, TG, ZG, SEK und SFH verlangen eine Abgeltung bis mindestens zur Volljährigkeit der UMA.
SODK, AR, AI, BE, BS, GE, GL, OW, SH und SGV wünschen, dass ein Monitoring über die Kostenentwicklung eingeführt werde.
SODK, BE, BS, FR, GE, GL, GR, LU, SH, VD, ZH und SGV erbitten sich zusätzliche Gelder für Integrationsleistungen vom Bund.
SODK, BE, BS, GE, GL, SH, SZ, TI, VD, SSV und SGV möchten eine Mitsprache der Kantone bei der Bestimmung der Quote an Vulnerablen bei aufzunehmenden Flüchtlingsgruppen rechtlich verankert haben.
Für SODK, AG, BE, BS, GL, SG, SH, TI und SGV darf die Abgeltungsanpassung bei Flüchtlingsgruppen auf allfällige Abgeltungsanpassungen für UMA und für die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen keine präjudizielle Wirkung haben.
3. Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesver-
weisung von ausländischen Personen (VVWAL)
Löschung medizinischer Daten zur Beurteilung der Transportfähigkeit (Art. 15p VVWAL)
Der Kanton AG, die KKJPD und die VKM fordern, dass medizinische Daten nach der üblichen Aufbewahrungsdauer gelöscht werden. Ebenfalls in diesem Sinn möchten die Kantone AR, BL, BS, GE, GL, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, ZG und ZH die Daten von untergetauchten Personen aufbewahren können.
Einige Kantone schlagen Fristen vor, die von 6 Monaten (GE, SZ), 12 Monaten (BS), 5 Jahren (BL, SO) bis zu 10 Jahren (TG) reichen. Der Kanton SH schlägt eine Löschung der medizinischen Daten «nach Ende einer Strafantragsfrist bei Antragsdelikten oder die Verjährung allfälliger möglicher Straftatbestände» vor.
Der Kanton GE hält fest, dass die Firma Oseara SA (die vom SEM mit der medizinischen Begleitung von auf dem Flugweg rückgeführten Asylsuchenden beauftragt ist) bereits um Einsicht in frühere Arztberichte ersucht habe, um den Verlauf des Gesundheitszustands insbesondere bei psychischen oder psychiatrischen Problemen zu prüfen. Der Kanton TG schlägt vor, dass «die Löschungspflicht dahingehend eingeschränkt wird, dass sie sich nur auf medizinische Fachakten (z. B. Röntgenbilder) von Ärztinnen und Ärzten, Spitälern und Dritten bezieht, welche die Vollzugsbehörde im Rahmen ihres Auftrags an die operative Ausreisebegleitung weiterleitet». Der Kanton VD fordert, dass der Begriff «Vollzug der Weg- oder Ausweisung» präzisiert wird.
CVP und FDP verlangen eine klare Regelung zum Umgang mit medizinischen Daten von unkontrolliert ausgereisten Personen, da bei diesen die Möglichkeit bestehe, dass sie untergetaucht sind und die Schweiz nicht verlassen haben. Gemäss CVP müssen dabei andere Aufbewahrungs- und Löschungsfristen gelten als bei kontrolliert ausgereisten Personen. Der