Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/53: Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs). Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015 · 19 Seiten

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Begriff der «Notwendigkeit» in der Verordnung präzisiert wird.

Ablehnung

Der Kanton TG lehnt den Vernehmlassungsentwurf ab und schlägt Anpassungen im Sinne der Stellungnahme der BPUK vor.

Die SVP ist gegen ein Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren im Asylbereich. Sie hält fest, dass solche Verfahren nicht mit dem Bau von Nationalstrassen oder Eisenbahnlinien vergleichbar seien.

Verzicht auf eine Stellungnahme oder keine Bemerkungen

Die folgenden Vernehmlassungsteilnehmenden haben auf eine Stellungnahme verzichtet oder haben keine Bemerkungen zur VPGA angebracht: SVZ, VSAA, KPK, FMH, DJS, ASO, SAV.

3. Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2)

Allgemeine Beurteilung

Die Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen der Neuformulierung der Bestimmung über die Dauer der Erstattungspflicht des Bundes für Sozialhilfekosten von Staatenlosen grossmehrheitlich zu. Wenige Vernehmlasser bezweifeln die Kostenneutralität der geplanten Änderung im Verhältnis zur bisherigen Regelung oder verlangen eine Beobachtung/Analyse der künftigen Kostenentwicklung.

Auch die Änderung des Finanzierungssystems für Sozialhilfekosten von Flüchtlingen, denen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Flüchtlingsgruppe im Sinne von Artikel 56 AsylG Asyl gewährt worden ist, findet in der Vernehmlassung überwiegend Zustimmung. Jedoch lehnt die Hälfte der Kantone, obwohl sie eine administrative Vereinfachung der Abgeltung befürworten, die Neuregelung ab, da sie eine Kostenverschiebung vom Bund auf die Kantone befürchten. Diese Kantone schlagen eine längere Übernahme der Sozialhilfekosten durch den Bund vor, möchten zusätzliche Integrationsgelder vom Bund erhältlich machen und verlangen die Überprüfung der künftigen Kostenentwicklung beispielsweise im Rahmen eines Monitorings.

Zustimmung

Die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden weichen je nach Thematik voneinander ab. Es gilt daher zu unterscheiden, ob sie sich auf die Dauer der Kostenerstattungspflicht für Staatenlose (nachfolgend: Finanzierung bei Staatenlosigkeit) oder auf das Finanzierungssystem für Flüchtlingsgruppen nach Artikel 56 AsylG (nachfolgend: Finanzierung bei Resettlement) beziehen.

Finanzierung bei Staatenlosigkeit:

AG, AI, BE, BL, GE, JU, LU, NE, OW, SZ, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH; GPS, FDP, CVP, SP, Grüne; SGV, VKM, SEK, FER, SFH, SGV/USAM, SGB, SSV.

Finanzierung bei Resettlement:

AI, BE, BL, GR, JU, NE, NW, OW, SO, SG, TG, VS, ZG; GPS, CVP, SP; SODK (hinsichtlich Systemwechsel, nicht aber bezüglich Finanzierungsdauer), VKM, SFH, SGV/USAM, SSV, SEK, SGB.

Ablehnung

Wie bei der Zustimmung weichen die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden je nach Thematik voneinander ab. Es gilt daher ebenfalls zu unterscheiden, ob sie sich auf die Finanzierung bei Staatenlosigkeit oder die Finanzierung bei Resettlement beziehen.