Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/53: Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs). Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015 · 19 Seiten
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Resettlement-Flüchtlinge) äussern sich positiv zu den Vernehmlassungsentwürfen. Sie machen keine Änderungsvorschläge, bringen aber einige Bemerkungen an. Die FDP begrüsst die Vorlagen ebenfalls, äussert sich aber kritisch zur Dauer der Erstattungspflicht des Bundes für Sozialhilfekosten von anerkannten Flüchtlingen. Auch die GPS begrüsst die Vorlagen und bringt einige Vorschläge zur VPGA ein. Die SVP ist dagegen, dass ein Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren für die Errichtung von Infrastrukturen im Asylbereich durchgeführt werden kann. Sie spricht sich auch gegen die Löschung der medizinischen Daten nach dem Wegweisungsvollzug aus. Zur Änderung der AsylV 2 nimmt die SVP keine Stellung.
Die Dachverbände SGV und SSV sprechen sich für den Entwurf der VPGA aus und bringen einige Änderungsvorschläge ein. Der SGV (nicht aber der SSV) äussert sich kritisch zum neuen Finanzierungssystem für Resettlement-Flüchtlinge. Der SGV verzichtet auf eine Stellungnahme zur Änderung der VVWAL.
Die VKM äussert sich zustimmend zu den Entwürfen der VPGA und der AsylV 2. Sie lehnt jedoch die Änderung der VVWAL ab und verlangt die Aufnahme einer Alternative. SGV/USAM und FER (mit Ausnahme des Finanzierungssystems für Resettlement-Flüchtlinge) sprechen sich generell für den Vernehmlassungsentwurf aus. EKM, AdCV, HEV (mit Vorschlägen), IP und Handicap (mit Vorschlägen) äussern sich positiv zum Entwurf der VPGA. Die Organisation Handicap steht der in der AsylV 2 vorgesehenen Dauer der Ausrichtung der Globalpauschalen kritisch gegenüber und spricht sich gegen den Entwurf zur Änderung der VVWAL aus.
SFH und SGB äussern sich eher positiv zu den Vernehmlassungsentwürfen, den Entwurf der VVWAL lehnen sie hingegen ab. TS spricht sich gegen das neue Finanzierungssystem für Resettlement-Flüchtlinge aus. Die SFH hält zudem fest, dass die VPGA nicht zu ihrem Tätigkeitsbereich gehöre, und beschränkt sich in ihrer Stellungnahme auf einige wenige Elemente (wie auch der SGB).
Die FMH nimmt zur Änderung der VVWAL Stellung und spricht sich dagegen aus.
Systematik der Bewertung
Die generell zustimmenden oder ablehnenden Stellungnahmen werden in den Ziffern III.2– III.4 dieses Überblicks erläutert. Das Gleiche gilt für die Stellungnahmen ohne besondere Bemerkungen und den Verzicht auf eine Stellungnahme. Die Bemerkungen und Kommentare werden unter «Zustimmung» oder «Ablehnung» gewertet und unter der entsprechenden Ziffer zu den Verordnungen aufgeführt (s. Ziff. IV).
2. Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA)
Allgemeine Beurteilung
Fast die Hälfte der Kantone (BL, BS, GL, GR, LU, OW, SH, SZ, TG, TI, VD, ZG) sowie die BPUK bedauern, dass der Sachplan Asyl nicht gleichzeitig mit dem Entwurf der VPGA in die Vernehmlassung gegeben wurde.
Mehrere Kantone (BS, GL, OW, SH, SZ, TG, TI, VD, ZG) und die BPUK weisen auf die Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils vom 10. Oktober 20123 zum Plangenehmigungsverfahren des Bundes für elektrische Anlagen hin. Nach dieser Rechtsprechung kann ein Kanton dem Bund Gebühren für die Erarbeitung seiner Stellungnahme in einem Plangenehmigungsverfahren in Rechnung stellen.
Die wichtigsten Bemerkungen der Kantone, politischen Parteien, Dachverbände und interessierten Kreise betrafen:
3 Urteil BGer 1C_78/2012 vom 10. Oktober 2012