Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/53: Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs). Teilinkraftsetzung von Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) vom 25. September 2015 · 19 Seiten

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 den Einbezug des vom Bauprojekt betroffenen Kantons vor der Vorprüfung des Gesuchs durch das EJPD;

 die Anhörung der Zivilgesellschaft (NGO) und unabhängiger Expert/innen bei der öffentlichen Auflage;

 die Einhaltung der kantonalen Vorschriften betreffend die Profilierung und Aussteckung;

 die vorgängige Information des Kantons vor der Aussteckung des Projekts;

 die Festlegung einer Frist für die Stellungnahme der Gemeinde;

 die Beteiligung des Kantons am Bereinigungsverfahren zwischen den Behörden des Bundes;

 die Anhörung des betroffenen Kantons und der betroffenen Gemeinde im vereinfachten Verfahren.

Zustimmung

Die Kantone BE, FR, GE, JU, LU, NE, NW, SO und VS unterstützen den Verordnungsentwurf ohne Änderungsvorschlag. Der Kanton JU begrüsst insbesondere, dass die Plangenehmigungsbehörde die frühzeitige Mitwirkung der Bevölkerung und anderer Betroffener anordnen kann. Die Kantone AG, AI, AR, BL, BS, GL, GR, OW, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, ZG und ZH sowie die BPUK wünschen beispielsweise, dass der vom Bauprojekt betroffene Kanton im Projekt mitwirken kann, bevor das SEM das Vorprüfungsgesuch beim EJPD einreicht. Sie wünschen zudem, dass der betroffene Kanton vorgängig und gleichzeitig mit der Gemeinde über die Aussteckung des Bauprojekts informiert wird.

CVP, FDP, SP, GPS und Grüne unterstützen die Vorlage und erachten die Beteiligung des Kantons, der Gemeinde und der betroffenen Bevölkerung als wichtig. SP und Grüne sowie SFH, SGB und EKM (sinngemäss) wünschen, dass die Zivilgesellschaft (NGO) und unabhängige Expert/innen früh genug angehört werden, damit sie die Projekte insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten prüfen können: Unterbringung von Familien und Frauen mit Kindern, Trennung von unbegleiteten Minderjährigen und Erwachsenen, Räume für Freizeitaktivitäten, Räume für das Begleitpersonal zur Erfüllung ihrer Aufgaben, Bereitstellung von Räumlichkeiten für Rechtsberater/innen und Rechtsvertreter/innen. Zudem wünschen sie (wie auch SEK), dass die Standorte der Bundesasylzentren so gewählt werden, dass der soziale Austausch ausserhalb der Zentren erleichtert wird.

SGV/USAM, SSV und VKM halten fest, dass ein Enteignungsverfahren grundsätzlich nicht durchgeführt werden soll und nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen dürfe (wie auch die IP). Nach Ansicht des SGV lässt die Verordnung bei der Möglichkeit, auf die Mitwirkung der Bevölkerung zu verzichten, einen grossen Auslegungsspielraum offen (wie auch SSV, HEV und AdCV). SGV und SSV wünschen, dass das vereinfachte Verfahren in der Verordnung besser definiert wird und dass genauer dargelegt wird, in welchen Fällen der betroffene Kanton und die betroffene Gemeinde angehört werden (wie auch der HEV). Sie wünschen zudem, dass die Frist für die Stellungnahme der Gemeinde in der Verordnung festgehalten wird.

SGV/USAM, FER und TS befürworten die Vorlage. Die IP erachtet die Mitwirkung von Flüchtlingen im Verfahren als sinnvoll. Die AdCV schlägt eine Grössenordnung für Fahrnisbauten vor, die für maximal 24 Monate errichtet werden und somit nicht dem Plangenehmigungsverfahren unterstellt sind. Die Organisation Handicap stimmt der Vorlage insoweit zu, als Hindernisse für Menschen mit einer Behinderung in Bauten und Anlagen des Bundes beseitigt werden.

Der HEV ist gegen ein Verfahren zur Enteignung privater Grundstücke. Er wünscht, dass der