Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 114 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.190301 / 212.9/2015/00001

durch den Bericht des Bundesrates vom 9. Dezember 2011 über die Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz teilweise erfüllt.15

 Postulat Graber 10.3651 «Angriff auf die Privatsphäre und indirekte Bedrohungen der

persönlichen Freiheit»: Der Nationalrat hat diesen Vorstoss am 17. Dezember 2010 angenommen. Der Urheber des Postulats verlangt vom Bundesrat, in einem Bericht zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen: Risiken für die Privatsphäre durch

Technologien zur Überwachung und Informationserfassung; Ziehen von Grenzen zum Schutz der Privatsphäre, gegebenenfalls durch das Festlegen eines unverletzbaren und unantastbaren Kerngehalts der Privatsphäre; Sinn einer Verschärfung der Gesetzgebung zum Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten. Auch dieses Postulat wurde durch den Bericht des Bundesrates vom 9. Dezember 2011 teilweise erfüllt.16

 Postulat Schwaab 12.3152 «Recht auf Vergessen im Internet»: Diesem Vorstoss hat der

Nationalrat am 15. Juni 2012 zugestimmt. Mit dem Postulat wurde der Bundesrat

beauftragt, zu prüfen, ob es zweckmässig ist, ein «Recht auf Vergessen im Internet» in die Gesetzgebung aufzunehmen und dieses Recht zu präzisieren. Zudem soll untersucht werden, wie die Nutzerinnen und Nutzer dieses Recht besser geltend machen können.

 Motion Rechsteiner 13.3841 «Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und

Datensicherheit», mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine interdisziplinäre

Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit einzusetzen. Dieser Vorstoss wurde vom Ständerat am 3. Dezember 2013 und vom Nationalrat am 13. März 2014 angenommen. Die Tragweite der damit verbundenen Arbeiten, mit denen das EFD beauftragt wurde, geht über den Rahmen der Revision des DSG hinaus (vgl. Ziff. 1.1.4). Doch einige Massnahmen, die mit der Umsetzung dieser Motion

zusammenhängen, können im Rahmen dieser Revision realisiert werden.

 Postulat Recordon 13.3989 «Verletzungen der Persönlichkeitsrechte im Zuge des

Fortschritts der Informations- und Kommunikationstechnik»: Der Nationalrat hat den Vorstoss am 11. Dezember 2013 angenommen. Mit diesem Postulat wird der Bundesrat gebeten, einen Bericht darüber vorzulegen, welche Risiken die Fortschritte der

Informations- und Kommunikationstechnik für die Persönlichkeitsrechte darstellen und welche Lösungen dafür denkbar sind.

 Motion Comte 14.3288 «Identitätsmissbrauch. Eine strafbare Handlung für sich»: Diesen

Vorstoss haben die eidgenössischen Räte am 12. Juni bzw. 24. November 2014

angenommen. Er verlangt vom Bundesrat, einen Entwurf zur Änderung des Strafrechts auszuarbeiten, damit der Missbrauch einer Identität eine eigenständige Straftat wird.

 Postulat Derder 14.3655 «Die digitale Identität definieren und Lösungen für ihren Schutz

finden»: Diesem Vorstoss hat der Nationalrat am 26. September 2014 zugestimmt. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem die digitale Identität der Bürgerinnen und Bürger definiert und in ihre gegenwärtige Rechtspersönlichkeit integriert wird. Der Bericht soll ebenfalls auf die digitalen Spuren von potenziell öffentlich zugänglichen Daten sowie auf die Bedrohung der Privatsphäre eingehen und aufzeigen, wie diese vor den Aktivitäten schweizerischer oder

ausländischer Unternehmen oder Nachrichtendienste geschützt werden kann.

 Postulat Schwaab 14.3739 «Control by Design. Die Rechte auf Eigentum im Falle von

unerwünschten Verbindungen verstärken»: Der Nationalrat hat diesen Vorstoss am 29. Oktober 2014 angenommen. Der Urheber des Postulats verlangt vom Bundesrat, zu prüfen, ob die «Kontrolle ab der Herstellung» (Control by Design) in die Gesetzgebung eingeführt werden soll, so dass die Person, die im Besitz oder Eigentum einer Sache ist, das Recht hat, die Verbindung dieser Sache mit irgendeinem Netzwerk zu unterbinden. Der Bundesrat soll insbesondere evaluieren, ob in Bezug auf die Eigentums- und

Besitzübertragung sowie den Datenschutz die Gesetzgebung anzupassen ist.

15 BBl 2012 335, hier 350

16 BBl 2012 335, hier 350