Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 114 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.190301 / 212.9/2015/00001

 Postulat Schwaab 14.3782 «Richtlinien für den ‹digitalen Tod›»: Der Vorstoss wurde am

12. Dezember 2014 vom Nationalrat angenommen. Er beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob das Erbrecht ergänzt werden muss, um die Rechte der Erbinnen und Erben auf Personendaten und digitale Zugänge der verstorbenen Person sowie die Auswirkungen des Todes auf deren virtuelle Präsenz zu regeln.

 Postulat FDP-Liberale Fraktion 14.4137 «Videoaufnahmen durch Private. Die

Privatsphäre besser schützen»: Diesen Vorstoss hat der Nationalrat am 20. März 2015 angenommen. Es hat denselben Wortlaut wie das Postulat Comte 14.4284

«Videoaufnahmen durch Private. Die Privatsphäre besser schützen».

 Postulat Comte 14.4284 «Videoaufnahmen durch Private. Die Privatsphäre besser

schützen»: Diesen Vorstoss hat der Ständerat am 19. März 2015 angenommen. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, der sich

schwerpunktmässig mit den Risiken der Nutzung privater Kameras in Drohnen und Datenbrillen befasst.

 Postulat Derder 15.4045 «Recht auf Nutzung der persönlichen Daten. Recht auf Kopie»:

Der Nationalrat hat diesen Vorstoss am 18. Dezember 2015 angenommen. Er verlangt vom Bundesrat, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, inwiefern der Einzelne und die Volkswirtschaft von der Weiterverwendung personenbezogener Daten profitieren könnten. Der Bundesrat soll insbesondere ein Recht auf Kopie für den Einzelnen

untersuchen.

 Motion Béglé 16.3379 «Förderung der Schweiz als universeller virtueller Datentresor». Mit

dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Revision den Schutz der Daten von juristischen Personen (Ziff. 1) sowie Artikel 11 DSG beizubehalten, der eine fakultative Zertifizierung vorsieht (Ziff. 2). Nach Auffassung des Motionärs sind diese Bestimmungen von entscheidender Bedeutung, um ein optimales Datenschutzniveau zu gewährleisten und die Schweiz auf diese Weise als universellen virtuellen Datentresor zu positionieren. Der Nationalrat hat diese Motion am 30.September 2016 behandelt. Er hat der Ziffer 1 nicht zugestimmt, die Ziffer 2 hat er hingegen angenommen.

 Postulat Béglé 16.3383 «Elektronische Daten: Information der Geschädigten im Falle

eines Hackerangriffs». Mit diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob und wie Organisationen, die Opfer eines Hackerangriffs wurden, durch den Dritte Zugang zu elektronischen Daten erhielten, für deren Sicherheit die Organisationen verantwortlich waren, verpflichtet werden können, die geschädigten Personen zu informieren, damit diese Massnahmen zur Schadensbegrenzung treffen können. Der Nationalrat hat diesem Vorstoss am 30. September 2016 zugestimmt.

 Postulat Béglé 16.3384 «Elektronische medizinische Daten. Eine geschützte,

transparente und zielgerichtete Datenerhebung im revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz sicherstellen». Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie die folgenden Punkte in das revidierte Datenschutzgesetz integriert werden können, damit medizinische Daten so gut wie möglich geschützt werden: strenge und einheitliche Bestimmungen betreffend die Sicherheit, Speicherung und Übermittlung sowie den Zugriff auf die Daten für alle Beteiligten; Einführung des Prinzips der «tatsächlichen Einwilligung» der Patientin oder des Patienten; Grundsätze Privacy by Default und Privacy by Design;

Sensibilisierung der betroffenen Personen für die Gefahren im Zusammenhang mit der Übertragung gewisser persönlicher Daten. Der Nationalrat hat dieses Postulat am 30.

September 2016 angenommen.

 Postulat Béglé 16.3386 «Kontrolle über persönliche Daten. ‹Informationelle

Selbstbestimmung fördern». Mit diesem Postulat wird der Bundesrat gebeten, zu prüfen, wie am besten dazu beigetragen werden kann, dass die Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre persönlichen Daten wiedererlangen. In seiner Antwort schlägt der Bundesrat die Annahme vor und präzisiert, dass die Thematik der Wiedererlangung der Kontrolle über persönliche Daten unabhängig von der aktuellen Revision im Rahmen der Strategie «Digitale Schweiz» zu prüfen sei. Der Nationalrat hat diesem Vorstoss am 30. September 2016 zugestimmt.