Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 26Fedlex · Ergebnisbericht
Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV
Teilweise zustimmend äussern sich 7 Kantone (AG, BE, BL, BS, GR, JU, NE), die SP sowie die Luftunion. Der Kanton AG möchte die Schwelle von 100‘000 t in Absatz 1 auf 50‘000 t senken und einen Absatz 3 einführen, der die permanente Aufzeichnung der Schwarztrommeltemperaturen verlangt. Die Kantone BE, BL, BS und GR möchten einen neuen Absatz 3 analog der Forderung der zustimmenden Kantone GL, LU, SG und SH (siehe obenstehenden Abschnitt). Der Kanton JU verlangt die Möglichkeit, bei gewissen Anlagen von der kontinuierlichen Messung absehen zu können, da diese bei Batch-Prozessen schwierig zu realisieren sei. Nach Ansicht des Kantons NE müssen für die Beurteilung der kontinuierlichen Messresultate Ausnahmen von Art. 15 Abs. 4 vorgesehen werden. Die SP hat nur teilweise zugestimmt, weil sie die Sanierungsfirst von 10 auf 5 Jahre verkürzen will. Die Luftunion vertritt die Ansicht, dass nicht klar sei, ob Absatz 2 zusätzlich zu oder als Ersatz für Absatz 1 zu verstehen sei und verlangt eine Präzisierung.
Der SMI lehnt die vorgesehenen Überwachungsvorschriften ab schlägt stattdessen vor, dass die Brenner jährlich durch die Lieferanten zu überprüfen und zu warten seien und dass das Intervall für die LRV-Kontrollmessungen auf 2 Jahre zu verkürzen sei. Als Gründe nennt der Verband, dass die Emissionen während An- und Abfahrphasen nicht beinflussbar seien, dass es nicht angehe, dass unterschiedliche Kantone verschiedene Betriebsgrössen anordnen dürften, dass die Korrelation zwischen kontinuierlichen Messungen und Spotmessungen nicht gegeben sei und dass die wirtschaftliche Tragbarkeit auch bei grossen Anlagen nicht sichergestellt sei. Swissmem verlangt die Streichung von Absatz 1 und möchte, dass die Behörde die Messung und Aufzeichnung von Betriebsgrössen zur Überwachung der Emissionen anordnen könne, wobei kontinuierliche und diskontinuierliche Betriebsverfahren unterschieden und indirekte Messmethoden erlaubt werden müssten. Zur Begründung verweist Swissmem auf die bereits bei Ziffer 14 genannten Argumente (vgl. Kapitel 3.3.2.17).
3.3.2.25 Anh. 2 Ziff. 291: Salpetersäureherstellung – Stickoxide
Einen Stickoxid-Grenzwert für Anlagen zur Salpeterherstellung in der LRV einzuführen, stösst auf vollständige Zustimmung.
3.3.2.26 Anh. 2 Ziff. 514: Tierhaltung – Ammoniak
Eine Mehrheit der Behörden, der Organisationen für Umwelt und Gesundheit sowie einige weitere Stellungnehmende (AG, AR, BE, BL, BS, Cercl‘Air, FR, GE, GL, GR, JU, KVU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, Stadt Winterthur, SZ, UR, VS, ZH, AefU, aha!, BirdLife, GELIKO, Greenpeace, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga, Pro Natura, SGPG, VCS, WWF, Akademien Schweiz, ETH Zürich, Silent-Power, scienceindustries, Swiss Textiles, Swissmem, VSFK) begrüssen den Entwurf, da damit der Stand der Technik in diesem Bereich in der LRV festgeschrieben werde. Der Kanton AR begrüsst ausdrücklich die Möglichkeit für die Behörden, für grosse Ställe Ammoniakgrenzwerte festlegen zu können.
Der Kanton TG stimmt nur teilweise zu, da für grosse geschlossene Schweineställe explizit eine Abluftreinigung als vorsorgliche Massnahme vorzuschreiben sei. Stadt Zürich und SSV fordern einen zusätzlichen Absatz mit einem Hinweis zur vorsorglichen Begrenzung „einfach zu reduzierender Emissionen“. Sie halten mit Hinweis auf offene Ställe zudem fest, dass ein Zielkonflikt zwischen Tierschutz und Luftreinhaltung bestehe und ausgeklammert werde. Auch der Kanton ZG findet die Ziffer notwendig, damit die Behörde Grenzwerte festlegen könne, die Frage des Tierwohls sei aber dennoch zu berücksichtigen und es sei fraglich, ob beiden Aspekten in angemessener Weise Rechnung getragen werden könne. Zudem fehle im erläuternden Bericht eine Abschätzung der wirtschaftlichen Konsequenzen. Die SP befürchtet, dass das Kriterium der wirtschaftlichen Tragbarkeit zu Ungunsten der Lufthygiene ausgelegt werden könnte und sieht die Änderung eher skeptisch. ECO SWISS fordert, dass für Tierställe die gleichen Bedingungen gelten sollten wie für Industrie- und Gewerbebetriebe, was auf Verordnungsebene zu konkretisieren sei.
Der Kanton AI sowie 9 Fachverbände (LBV, ÖS, Prométerre, sbv-usp, SGBV, SMP, SOBV, SVLT, VTL) lehnen die Regelung ab. Sie vertreten die Ansicht, dass die in der Vollzugshilfe
26/56 054.11-00003/00004/00003/00002/Q494-0924