Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/43: 13.407 n Pa.Iv. Reynard. Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung · 16 Seiten
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Zusammenfassung der Vernehmlassung 13.407
Ref.-Nr.: COO.2180.109.7.239365 / 250.1/2017/00003
2.4.4.3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; weitere gesetzgeberische, administrative
und andere Massnahmen
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende47 berufen sich auf die Empfehlungen im Bericht des SKMR vom Juli 201548 sowie auf die Empfehlungen der UNO zur Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und fordern, dass in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft weitere gesetzgeberische, administrative und andere Massnahmen ergriffen werden, um Diskriminierung und Gewalt zu verhüten, strafrechtlich zu verfolgen und zu beseitigen, die Betroffenen zu unterstützen und die Täterschaft angemessen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Lösung könnte ein allgemeines Gleichbehandlungs- oder Antidiskriminierungsgesetz sein.49 Als nicht gesetzgeberische Massnahmen seien insbesondere Massnahmen zur Sensibilisierung und Weiterbildung50 – vor allem im Bildungsbereich, in der Arbeitswelt und in der Medizin51 – sowie Massnahmen zur Unterstützung der Opfer52 vorzusehen.
2.4.4.4 Monitoring und statistische Erfassung
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende53 möchten, dass die aufgrund von Artikel 261bis StGB ausgesprochenen Verurteilungen künftig nach Diskriminierungsgrund erfasst werden. Diese Daten seien öffentlich zugänglich zu machen, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende54 verlangen zudem ein Monitoring der einschlägigen Straftaten.
2.4.4.5 Anpassung der Aufgaben der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus
(EKR)
Eine Vernehmlassungsteilnehmerin55 schlägt vor zu prüfen, inwieweit die Aufgaben der EKR, die heute die Anwendung von Artikel 261bis StGB beobachtet und analysiert, anzupassen sind.
2.5 Ablehnung des Vorentwurfs
10 Teilnehmende lehnen den Vorentwurf ab:
1 Kanton: SZ;
2 politische Parteien: FDP, SVP;
1 Wirtschaftsdachverband: SGV;
6 Organisationen und Institutionen: CP, Freikirchen.ch, Jugend & Familie, EDU, up!schweiz, Zukunft.ch.
Eine dieser Gegnerinnen und Gegner56 würde dem Entwurf zustimmen, wenn dieser lediglich die Bestrafung des Aufrufs zu Hass vorsähe, ohne Einschränkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit.
47 SSV, SAJV, DJS, Milchjugend, Pink Cross, Sexuelle Gesundheit Schweiz, TGNS
48 Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen; Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulats Naef 12.3543 («Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung»)
49 SSV, Pink Cross
50 SAJV, DJS, Pink Cross, TGNS
51 SAJV
52 Pink Cross
53 GLP, DJS, Pink Cross, TGNS
54 DJS, Pink Cross, TGNS
55 GLP