Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/43: 13.407 n Pa.Iv. Reynard. Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung · 16 Seiten

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Zusammenfassung der Vernehmlassung 13.407

Ref.-Nr.: COO.2180.109.7.239365 / 250.1/2017/00003

Schweiz, Business and Professional Women Switzerland (BPW), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Juristinnen Schweiz (JuCH), humanrights.ch, Freikirchen.ch, «Freundinnen, Freunde, Eltern von Lesben und Schwulen» (FELS), Homosexuelle Arbeitsgruppen Bern (HAB), Jugend & Familie, Network – gay leadership (Network), Sexuelle Gesundheit Schweiz, Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU), up!schweiz, Vogay, Zukunft CH, Werlen Mirjam.

2 Zusammenfassung der Ergebnisse

2.1 Allgemeine Beurteilung des Vorentwurfs

10 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen den Vorentwurf ab, 55 befürworten ihn. Von Letzteren stimmen ihm 19 vorbehaltlos zu, 2 haben Zweifel an der praktischen Tragweite und 34 schlagen Änderungen oder Ergänzungen vor, verweisen auf Schwachstellen des Vorentwurfs oder fordern Anpassungen im erläuternden Bericht.

2.2 Vorbehaltlose Zustimmung

19 Vernehmlassungsteilnehmende stimmen dem Vorentwurf vorbehaltlos zu:

 8 Kantone: BL, JU, OW, SH, SO, TG, TI, ZG;

 2 politische Parteien: BDP, GPS;

 1 Wirtschaftsdachverband: Travail.Suisse;

 8 Organisationen und Institutionen: EKKJ, EKSG, BA, Amnesty International, JuCH, FELS, HAB, UNIL.

Mehrere Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser begrüssen, dass der Vorentwurf durch die Aufnahme der Geschlechtsidentität weiter geht als die parlamentarische Initiative1 und dass er eine Gesetzeslücke schliesst in Bezug auf die in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung vorgesehene strafrechtliche Verfolgung von Diskriminierung2. Das geltende Recht biete nämlich keinerlei Schutz vor öffentlichen Aufrufen zu Hass oder Gewalt, die bis zur Forderung nach der Todesstrafe für Homosexuelle reichten, woraus sich die Anstifterinnen und Anstifter eine Rechtfertigung für ihre Haltung ableiten könnten.3 Daher sei ein strafrechtlicher Schutz zur Bekämpfung der zunehmenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität absolut notwendig.4 Von solchen Diskriminierungen seien Kinder und Jugendliche besonders betroffen: Das Suizidrisiko von homosexuellen jungen Menschen sei zwei- bis fünfmal höher als bei heterosexuellen.5 Auch den Eltern, der Familie und dem Freundeskreis der Opfer gingen die Diskriminierungen nahe.6 Viel zu hoch seien solche Fälle von Diskriminierung insbesondere in der Arbeitswelt.7 Mit diesem Vorentwurf würden die Empfehlungen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR)8, des Ministerkomitees des Europarates und der Vereinten Nationen (UNO) umgesetzt. Damit werde die Schweiz auf denselben Stand gebracht wir die anderen europäischen Länder, die bereits ähnliche Bestimmungen verabschiedet hätten.9

1 EKSG, GPS

2 BL, EKKJ, JU, SO

3 HAB

4 BDP

5 EKKJ

6 FELS

7 Travail.Suisse

8 Bericht «Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen», der im Juli 2015 im Auftrag des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Naef 12.3543 «Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung» erstellt wurde.

9 TI, ZG