Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/43: 13.407 n Pa.Iv. Reynard. Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung · 16 Seiten

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Zusammenfassung der Vernehmlassung 13.407

Ref.-Nr.: COO.2180.109.7.239365 / 250.1/2017/00003

1 Einleitung

Die parlamentarische Initiative Reynard 13.407 «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» verlangt, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in den Straftatbestand von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) aufzunehmen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) gab der parlamentarischen Initiative am 21. Februar 2014 Folge. Nachdem die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) diesem Beschluss am 3. Juli 2014 nicht zugestimmt hatte, befasste sich die RK-N erneut mit der Initiative und beantragte ihrem Rat am 13. November 2014, der Initiative Folge zu geben, was dieser am 11. März 2015 auch tat. Die RK-S folgte diesem Beschluss am 23. April 2015. Am 17. März 2017 verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist für die Initiative bis zur Frühjahrssession 2019.

Da die RK-N der Überzeugung ist, dass Trans- und Intersexmenschen genauso wie homo- oder bisexuelle Personen oft von Hasskriminalität und Diskriminierung betroffen sind, hat sie beschlossen, einen Vorentwurf auszuarbeiten, der über das Initiativanliegen hinausgeht und Artikel 261bis StGB nicht nur um das Kriterium der «sexuellen Orientierung» (Hetero-, Homo- und Bisexualität) ergänzt, sondern auch um jenes der «Geschlechtsidentität» (Trans- oder Intersexualität).

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 16. Juni 2017 eröffnet und dauerte bis zum 9. Oktober 2017.

Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft, die Universitäten mit einer juristischen Fakultät sowie 23 weitere vom Vorentwurf betroffene Organisationen und Institutionen.

Von den angeschriebenen Adressaten nahmen 45 Stellung, wobei 3 (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter) ausdrücklich auf eine materielle Stellungnahme verzichteten. Folgende Adressaten reichten eine Stellungnahme ein:

 22 Kantone: AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, ZG, ZH;

 6 politische Parteien: Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP), Die Liberalen (FDP), Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP), die Grünen (GPS), Grünliberale Schweiz (GLP), Schweizerische Volkspartei (SVP);

 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete: Schweizerischer Städteverband (SSV);

 3 Wirtschaftsdachverbände: Schweizerischer Gewerbeverband (SGV), Travail.Suisse, Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB);

 10 Organisationen und Institutionen: Amnesty International, Centre Patronal (CP), Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK), Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS), Milchjugend, Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Pink Cross, Transgender Network Switzerland (TGNS), Universität Lausanne (UNIL), Zwischengeschlecht.org.

Darüber hinaus gingen 20 spontane Stellungnahmen von folgenden Organisationen, Institutionen und Interessierten ein: Bundesanwaltschaft (BA), Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ), Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit (EKSG), Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG), Aids-Hilfe