Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/57: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) · 19 Seiten

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7 Auswirkungen

7.1 Auswirkungen auf die Unternehmen

Durch die Stellenmeldepflicht sind Unternehmen verpflichtet, ihre Personalrekrutierungsprozesse anzupassen. Gemäss Schätzungen werden 31 Prozent aller offenen Stellen neu vorgängig bei der öAV zu melden sein. Alle Unternehmen werden bei einer Stellenbesetzung vorgängig prüfen müssen, ob eine Stellenmeldepflicht vorliegt. Die dadurch verursachten Kosten bei den Unternehmen lassen sich nicht beziffern und dürften je nachdem, wie Unternehmen ihre Personalrekrutierung organisieren, relativ stark variieren. Der Nutzen einer Stellenmeldung für das Unternehmen hängt davon ab, wie oft die Stellenmeldung zu einer erfolgreichen Stellenbesetzung durch eine bei der öAV gemeldete Person führt. Je mehr

Stellensuchende aus den entsprechenden Berufsarten auf eine gemeldete offene Stelle entfallen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch passende Dossiers vorhanden sind. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass für eine erfolgreiche Vermittlung eine Passung nicht nur in beruflicher, sondern auch in geografischer und zeitlicher Hinsicht erreicht werden muss.

Die Informationsbeschränkung von 5 Tagen kann die Rekrutierungsprozesse der Unternehmen verzögern, wenn unter den übermittelten passenden Dossiers keine geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden. Wirtschaftlich relevant ist eine Verzögerung des Rekrutierungsprozesses um maximal 5 Arbeitstage vor allem bei sehr kurzfristigen Stellenbesetzungen. Um negative Auswirkungen einzugrenzen, sollen Arbeitsverhältnisse von kurzer Dauer von der Meldepflicht ausgenommen werden.

Entscheidend für die Unternehmen, die öAV und die Stellensuchenden ist, dass die Stellenmeldepflicht administrativ mit möglichst geringem Aufwand umgesetzt werden kann. Verschiedene technische Hilfsmittel - wie beispielsweise Online-Tools zur Abklärung, ob eine bestimmte Stelle gemeldet werden muss - sind vorgesehen, um die verschiedenen Verfahrensschritte zu erleichtern. Mit einer klaren Definition der zwingend zu meldenden Angaben bei der Stellenmeldung, einer raschen Verarbeitung der Stellenmeldungen in der öAV und geringen formalen Vorgaben für die erforderliche Rückmeldung an die öAV kann der administrative Aufwand auf ein vertretbares Mass begrenzt werden. Diese Elemente sind wesentlich, um den Unternehmen Rechtssicherheit zu verschaffen. Dies ist wichtig, da die Verletzung der Meldepflicht von Gesetzes wegen potenziell mit hohen Bussenzahlungen geahndet werden kann.

Die Qualität der Dienstleistungen der öAV und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern und der öAV sind entscheidend für die Akzeptanz der Massnahme. Der konkrete Nutzen für die Unternehmen hängt davon ab, wie oft die Stellenmeldung zu einer erfolgreichen Stellenbesetzung führt.

7.2 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Mit der Festlegung eines national einheitlichen Schwellenwertes und einer nationalen Liste von meldepflichtigen Berufsarten wirkt sich die Meldepflicht unabhängig vom regionalen Niveau der Arbeitslosigkeit in der ganzen Schweiz ähnlich aus. Allerdings können Kantone gemäss Art. 21a Abs. 7 AuG beantragen, die Meldepflicht auf Berufsarten auszuweiten, welche auf ihrem Gebiet den nationalen Schwellenwert überschreiten. Damit könnten vor allem Kantone mit erhöhter Arbeitslosigkeit die Meldepflicht auf zusätzliche Berufsarten ausweiten.

Mit der Stellenmeldepflicht wird das Instrumentarium der öAV in Bezug auf die Stellenvermittlung erweitert und gestärkt. Der Bundesrat erwartet dadurch eine Senkung der Arbeitslosigkeit. Wie stark diese letztlich sein wird, lässt sich heute aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht zuverlässig abschätzen.

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