Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/57: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) · 19 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Hauptziel der Schweizer Arbeitsmarktpolitik ist es, allen in der Schweiz wohnhaften Personen im erwerbsfähigen Alter eine existenzsichernde Erwerbsmöglichkeit zu bieten. Die Schweiz erreicht ihr Arbeitsmarktziel mit der bewährten Kombination einer qualitativ hochstehenden und arbeitsmarktnahen Bildung, einer flexiblen Arbeitsmarktregulierung und einem gleichzeitig hohen Schutzniveau in der sozialen Sicherung. Mit einer Erwerbsquote von über 80 Prozent belegt die Schweiz international einen Spitzenplatz. Trotz dieser insgesamt guten Arbeitsmarktperformance bestehen auch im Inland noch Potenziale, die mit einer zielgerichteten Stellenmeldepflicht besser ausgeschöpft werden könnten.

Die zentralen Kriterien für die Konkretisierung und Parametrisierung der Stellenmeldepflicht sind die Wirksamkeit bezüglich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, eine möglichst grosse Reichweite in Bezug auf die erfassten Stellensuchenden sowie gleichzeitig die Optimierung zwischen gemeldeten offenen Stellen und gemeldeten Stellensuchenden, der damit verbundene zusätzliche Aufwand für die Arbeitgeber und die Behörden sowie die Vereinbarkeit mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA).

Schwellenwert und Liste der betroffenen Berufe (vgl. Ziff. 4.1, 8.1 und 8.2)

Die Stellenmeldepflicht wird bei einer über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit eingeführt. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit über alle Berufsgruppen und Kantone lag gemäss Arbeitsmarktstatistik des SECO im Jahr 2016 bei 3,6 Prozent. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Meldepflicht gezielt in denjenigen Berufsarten eingeführt wird, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote 5 Prozent erreicht oder überschreitet. Die Berufsarten, in denen der Schwellenwert erreicht oder überschritten wird, werden im Anhang der AVV festgelegt. Das WBF nimmt jährlich die erforderlichen Anpassungen vor. Der Bundesrat kann den Schwellenwert jederzeit neu festlegen, wenn es die Situation auf dem Arbeitsmarkt erfordert.

Gestützt auf die Arbeitsmarktgesamtrechnung des BFS aus dem Jahr 2015 dürften in der Schweiz pro Jahr insgesamt rund 700 000 Stellen besetzt werden, wenn man von firmeninternen Stellenbesetzungen absieht. Ausgehend davon wäre bei einem Schwellenwert von 5 Prozent pro Jahr mit insgesamt rund 218 000 obligatorischen Stellenmeldungen zu rechnen (31 Prozent von 700 000). Im Jahr 2016 wurden bei der öAV bereits rund 38 000 offene Stellen in den betreffenden Berufsarten freiwillig gemeldet, womit bei gleicher Arbeitslosigkeit wie 2016 mit rund 180 000 zusätzlichen, obligatorisch zu meldenden Stellen zu rechnen wäre. Im Jahr 2016 hätte eine Stellenmeldepflicht ab 5 Prozent von den insgesamt 383 kodierten Berufsarten 88 umfasst.

Im Jahr 2016 gab es insgesamt 322 396 Personen, die sich bei er öAV neu registriert haben. Von diesen waren 187 000 zuvor in einer Berufsart tätig, deren gesamtschweizerische Arbeitslosenquote mindestens 5 Prozent betrug (58 Prozent aller neu gemeldeten Stellensuchenden). Die Tatsache, dass diese Stellensuchenden in den nachgesuchten Berufsarten tätig waren, bedeutet noch nicht, dass sie für die ausgeschriebenen Stellen auch die passenden Kompetenzen (Sprache, Berufserfahrung etc.) oder anderen Merkmale (Arbeitsort, Arbeitspensum etc.) mitbringen. Werden weitere für die Passung entscheidende Merkmale berücksichtigt, dann reduziert sich die Anzahl an möglichen Stellensuchenden entsprechend.

Mit einem tieferen Schwellenwert werden im Vergleich zu höheren Schwellenwert mehr Berufsarten erfasst und damit eine erheblich grössere Anzahl an Stellen gemeldet. Ein tieferer Schwellenwert führt dazu, dass die Reichweite hinsichtlich der Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit zunimmt.

Da bei einem tieferen Schwellenwert zusätzliche Berufsgruppen von der Meldepflicht erfasst werden, für die weniger Stellensuchende gemeldet sind, sinkt der relative Wirkungsgrad der Stellenmeldepflicht. Zur Beurteilung der Zielgenauigkeit der Stellenmeldepflicht hinsichtlich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kann als statistische Grösse das Verhältnis der Anzahl Stellensuchenden pro gemeldete Stelle verwendet werden. Je grösser dieser Wert, desto eher

061.2/2005/03108 \ COO.2180.101.7.658020 4/19