Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/57: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) · 19 Seiten

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7.3 Finanzielle und personelle Auswirkungen

7.3.1 Auswirkungen auf den Bund

Finanzielle Auswirkungen beim Bund entstehen durch die Umsetzung der Stellenmeldepflicht in der Grössenordnung von 1,5 bis 2 Vollzeitstellen. Diese werden benötigt, um das Monitoring, die Analyse, die Koordination und die Vollzugsunterstützung sicher zu stellen.

7.3.2 Auswirkungen auf die Kantone

Die Finanzierung der öAV ist in der Verordnung über die Entschädigung der Kantone für den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt (AVIG-

Vollzugsentschädigungsverordnung).

Mit der Stellenmeldepflicht wird eine neue Massnahme eingeführt, bei deren Umsetzung mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden muss. Diese Kosten entstehen in den kantonalen Vollzugsstellen bei der Validierung der Angaben zu den offenen Stellen, beim Nachfassen bei ungenügenden Angaben, bei der Selektion passender Dossiers, bei Rückfragen bei Stellensuchenden und beim Nachfassen für die Rückmeldungen der Arbeitgeber. Auch wenn bei der Meldung, Übermittlung und Rückmeldung möglichst viel automatisiert werden soll, bleibt dennoch ein beträchtlicher Aufwand für die Arbeitgeberberater in der öAV, um eine rasche und qualitativ hochstehende Abwicklung der Prozesse zu garantieren.

Ausgabeseitig sind für die zusätzlichen Stellenmeldungen bei einem Schwellenwert von 5 Prozent gemäss Berechnungen des SECO rund 270 zusätzliche Vollzeitstellen bei der öAV notwendig. Dieser zusätzliche Aufwand entspricht jährlichen Mehrkosten von gut 40 Millionen Franken. Nicht berücksichtigt sind mögliche Effizienzgewinne infolge Digitalisierung, welche allerdings bedeutende Anfangsinvestitionen sowie Umsetzungszeit benötigen.

Diesem zusätzlichen Aufwand können einnahmeseitig Einsparungen bei den Taggeldzahlungen der ALV gegenüberstehen, wenn die Meldepflicht mit Erfolg eingeführt wird. Diese Einsparungen sind aufgrund fehlender Erfahrungen nicht quantifizierbar. SECO-interne Berechnungen zeigen auf, dass eine Reduktion des durchschnittlichen schweizweiten

Taggeldbezugs um einen Tag zu Minderausgaben bei der ALV von rund 30 Mio. Franken führen würde.

Bei den Kontrollen der Einhaltung der Stellenmeldepflicht handelt es sich um eine Vollzugsaufgabe im Zuständigkeitsbereich der kantonalen Behörden. Daraus entstehende Zusatzkosten zu Lasten der Kantone können zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

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