Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/57: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) · 14 Seiten

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Bei 8000 Personen pro Jahr ergeben sich hier gemäss jüngsten Schätzungen bei den Kantonen Kosten in der Grössenordnung von rund 12 Millionen Franken.19

Den Ausgaben für die Meldung, Beratung und Vermittlung von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen ist der volkswirtschaftliche Nutzen der beruflichen Integration gegenüberzustellen. Gemäss Schätzungen können durch eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt jährlich zwischen 35 000 und 50 000 Franken pro Fall eingespart werden. Falls durch eine engere Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe und der öffentlichen Arbeitsvermittlung zusätzlich 800 Personen pro Jahr in den Arbeitsmarkt integriert werden (10 % der Gemeldeten), ergeben sich bei staatlichen Transferleistungen Einsparungen in der Höhe von mindestens 28 Millionen Franken jährlich. Diese können in Abhängigkeit der Aufenthaltsdauer vornehmlich beim Bund, den Kantonen oder Gemeinden anfallen.

19 KdK (2017). Finanzielle Abgeltungen des Bundes für die Integration VA/FL, die Unterbringung und Betreuung von MNA sowie die Vorbereitung spät eingereister Jugendlicher und junger Erwachsener auf die berufliche Grundbildung (http://www.kdk.ch/uploads/media/Beilage_KdK_Fachbericht.pdf).