Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/68: Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs) · 56 Seiten

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nur damit die tatsächliche Kostenlast der Kantone adäquat abgeglichen werden kann. Würde man nur eine einzige Höhe der Pauschale festlegen, würden Kantone mit einem Zentrum des Bundes vermutlich Überschüsse im Bereich der Nothilfe generieren (da die meisten Vollzüge für Personen im Dublin- oder beschleunigten Verfahren direkt ab Zentrum des Bundes erfolgen), wobei Kantone ohne Zentrum des Bundes mit mehrheitlich Personen aus dem erweiterten Verfahren eher Defizite machen würden. Eine weitere Kategorie stellen die Personen dar, bei denen die vorläufige Aufnahme aufgehoben wird. Die Kantone erhalten für diese Personen eine gleich hohe Pauschale wie für Personen aus dem erweiterten Verfahren (siehe Artikel 29 Abs. 3 E-AsylV 2).

Artikel 29 Umfang und Höhe der Nothilfepauschale

Zu Absatz 1

Im Bereich der Dublin-Fälle sind die Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem neuen System am augenfälligsten. Neu werden die Dublin-Fälle nach dem Nichteintretensentscheid in der Regel bis zur Ausreise in einem Zentrum des Bundes untergebracht. Bei ablehnendem Entscheid des zuständigen Dublin-Staates erfolgt eine Zuteilung in ein beschleunigtes oder erweitertes Verfahren. Nothilfebeziehende im Kanton mit Dublin-NEE werden also Ausnahmefälle.

Auf der Basis der Erfahrungen aus dem Regelbetrieb der Jahre 2010 bis 2015 und dem seit 2014 laufenden Testbetrieb ist für die erstmalige Festlegung der Nothilfepauschale für Dublin-NEE von folgenden Werten auszugehen:

 Durchschnittliche Kosten pro Tag: CHF 50 (langjähriger, gesamtschweizerischer Durch-

schnitt zwischen 2008 und 2016)

 Durchschnittliche Bezugsquote: 10%

 Durchschnittliche Bezugsdauer: 80 Tage (Erhöhung um 30 Tage gegenüber Regelbetrieb

in den Jahren 2010 bis 2015 bzw. Erhöhung um 64 Tage gegenüber Testbetrieb in den Jahren 2014-2016. Es handelt sich in der Regel um Einzelfälle mit einer längeren Bezugsdauer wegen beispielsweise gesundheitlichen Problemen).

Unter der Bezugsquote ist der Anteil der effektiv Nothilfebeziehenden an allen Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid zu verstehen. Unter der Bezugsdauer ist die durchschnittliche Dauer des Nothilfebezugs der effektiv Nothilfe beziehenden Personen zu verstehen.

Aus der Multiplikation dieser Faktoren ergibt sich eine Nothilfepauschale von CHF 400 pro Dublin-NEE.

Zu Absatz 2

Auch bei den beschleunigten Verfahren bestehen grosse Unterschiede zwischen dem heutigen und dem künftigen Nothilfesystem:

 Die durchschnittliche Dauer bis zum rechtskräftigen Entscheid beträgt 60 Tage (gemäss

Evaluation Testbetrieb).

 Personen mit einem rechtskräftigen Entscheid aus einem beschleunigten Verfahren be-

ziehen rund 80 Tage Nothilfe in einem Zentrum des Bundes, was die Kantone entlastet.  Die freiwillige Rückkehr ab Zentren des Bundes wird durch Rückkehrberatung im Zentrum

des Bundes sowie frühzeitige und umfassende Rückkehrangebote gefördert.

 Es erfolgen mehr (kontrollierte und unkontrollierte) Ausreisen ab Zentren des Bundes (Er-

fahrung Testbetrieb), aufgrund der strafferen Vollzugsorganisation.

 Den Kantonen zugeteilte Personen mit rechtskräftigem Entscheid (nach einem Aufenthalt

von 140 Tagen in den Zentren des Bundes) kommen direkt in die Nothilfe. Es erfolgt also beim Übergang von den Zentren des Bundes in die Kantone weiterhin eine klare Zäsur mit entsprechend geringerer Bleibetendenz.

Insgesamt erfolgt eine deutlich längere Aufenthaltsdauer in Zentren des Bundes für Personen im beschleunigten Verfahren, häufig bis zur Ausreise bzw. allfälligem Untertauchen. Nationalitätenspezifische objektive Vollzugshindernisse bleiben allerdings bestehen.