Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/68: Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs) · 56 Seiten

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Auf der Basis der Erfahrungen aus dem Regelbetrieb und dem seit 2014 laufenden Testbetrieb wird für die erstmalige Festlegung der Nothilfepauschale für negative Entscheide aus dem beschleunigten Verfahren von folgenden Werten für die Kosten pro Tag bzw. die Bezugsquote ausgegangen:

 Durchschnittliche Kosten pro Tag: CHF 50 (langjähriger, gesamtschweizerischer Durch-

schnitt zwischen 2008 und 2016)

 Durchschnittliche Bezugsquote: 33%

 Durchschnittliche Bezugsdauer: 122 Tage (entspricht einer Erhöhung der Bezugsdauer

um 30% gegenüber der Bezugsdauer im Testbetrieb 2014-2016 bzw. einer Kürzung von rund 25% gegenüber der Bezugsdauer im Regelbetrieb 2010-2015 aufgrund des Beschleunigungseffektes unter Berücksichtigung eines Nothilfebezuges von 80 Tagen in den Zentren des Bundes)

Aus der Multiplikation dieser Faktoren ergibt sich eine Nothilfepauschale pro negativen Entscheid in einem beschleunigten Verfahren von CHF 2‘013.

Zu Absatz 3

Bei den erweiterten Verfahren bestehen im Vergleich zu den übrigen Verfahrenstypen weniger Unterschiede zum heutigen System. Es sind jedoch folgende relevante Veränderungen zu berücksichtigen:

 Die freiwillige Rückkehr wird durch intensive Rückkehrberatung bereits während des Auf-

enthaltes in den Zentren des Bundes sowie frühzeitige und umfassende Rückkehrangebote gefördert. Sobald die Asylsuchenden im Rahmen des erweiterten Verfahrens einem Kanton zugwiesen werden, besteht die Möglichkeit das Angebot der kantonalen Rückkehrberatungsstellen in den Kantonen in Anspruch zu nehmen.

 Durch die deutlich kürzeren Verfahrensdauern wird der Aufenthalt in den Kantonen bis

zum negativen Asylentscheid verkürzt, wodurch mit einer höheren Rückkehrbereitschaft gerechnet wird. Die Anhörung wird bereits stattgefunden haben, bevor die Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden. Das erweiterte Verfahren soll inklusive des Vollzuges innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein (5 Monate bis erstinstanzlichen Entscheid bzw. 6 Monate bis zur Rechtskraft, sofern keine Beschwerde eingereicht wird).

 Es wird eine weitere Straffung der kantonalen Nothilfesysteme mit klarer Zäsur zwischen

Sozial- und Nothilfe erwartet.

 Insgesamt werden sich weniger Ausreisepflichtige in Zuweisungskantonen aufhalten, was

ein konzentrierteres Vollzugsregime mit mehr Ausreisen ermöglicht.

 Das Modell der Neustrukturierung geht davon aus, dass es den Langzeitbezug im heuti-

gen Ausmass nicht mehr geben wird. Nationalitätenspezifische objektive Vollzugshindernissen bleiben allerdings bestehen.

Auf der Basis der Erfahrungen aus dem Regelbetrieb wird für die erstmalige Festlegung der Nothilfepauschale für negative Entscheide aus dem erweiterten Verfahren von folgenden Werten für die Kosten pro Tag bzw. die Bezugsquote ausgegangen:

 Durchschnittliche Kosten pro Tag: CHF 50 (langjähriger, gesamtschweizerischer Durch-

schnitt zwischen 2008 bis 2016)

 Durchschnittliche Bezugsquote: 66%

 Durchschnittliche Bezugsdauer: 182 Tage (entspricht der Bezugsdauer im Regelbetrieb

2014-2015 bzw. einer Kürzung der Bezugsdauer im Regelbetrieb 2010-2015 um rund 30% aufgrund des Beschleunigungseffektes)

Aus der Multiplikation dieser Faktoren ergibt sich eine Nothilfepauschale pro negativen Entscheid in einem erweiterten Verfahren von: CHF 6‘006.

Da es sich bei allen drei Pauschalen um neu festgesetzte Beträge handelt, wird der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise auf den 31. Oktober 2018 festgesetzt. Eine erstmalige Anpassung erfolgt somit erst auf das Folgejahr nach Inkrafttreten der Beschleunigungsvorlage.