Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/7: Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech) · 18 Seiten

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3 Vernehmlassung

Vernehmlassungsverfahren

Am 1. Februar 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des BankG und der BankV. Er forderte die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 13 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 22 weitere Organisationen und interessierte Kreise zur Teilnahme an der Vernehmlassung und zur Einreichung einer Stellungnahme bis zum 8. Mai 2017 auf.

Von den 73 Vernehmlassungsadressaten haben 5 ausdrücklich auf die Abgabe einer materiellen Stellungnahme verzichtet (Gl, OW, SO, Gemeindeverband und Arbeitgeberverband). 42 der eingeladenen Teilnehmer begrüssen und unterstützen ausdrücklich die Gesetzesvorlage, wovon 31 eine materielle Stellungnahme abgeben (FR, GE, VD, AG, SH,TG, TI, ZH, GR, BDP, CVP, FDP, glp, SVP, SP, economiesuisse, SBVg, SGV, SGB, Bitcoin, esisuisse, ICT, SCA, SFTA, SFS, SFTI, S-GE, VSKB, VSKF, VQF und VSPB). Zudem gingen 24 Stellungnahmen unaufgefordert ein (ARIF, BIV, Cashare, centre patronal, CFA, EXPERT, FDP-ZH, FER, Findling Grey, FINMA, Fintech Fusion, Forum SRO, OA, PSC-CH, SVUE, SNB, SBPV, SLV, SPA, UBS, VSV, Vischer, ZH-BV und HK-ZH), wobei auch von diesen Teilnehmern die Vorlage mehrheitlich begrüsst wird. Keine Bemerkungen anzubringen hatten LU, NW und die SNB. Für seine materielle Stellungnahme verweist TI auf diejenige des VSKB. Forum SRO verweist auf die Stellungnahme des VQF.

Auswertung

Angesichts der sehr grossen Anzahl abgegebener Stellungnahme können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden deshalb insbesondere die hauptsächlichen Kritikpunkte zu den einzelnen Bestimmungen des bundesrätlichen Vorschlags wiedergegeben. Etliche Stellungnahmen enthalten allgemeine oder punktuelle Feststellungen, die nicht einer einzelnen Bestimmung zugeordnet werden können.

Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen, die mit diesem Bericht veröffentlicht werden.

4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmer

Vorbehaltlose Zustimmung fand die Vorlage bei 11 Kantonen (NE, VS, AR, BL, AI, BS, BE, SZ, SG, ZG und UR), beim Städteverband, bei S-GE, foreign banks und SVUE. FER kommentiert die Bestimmungen in begrüssender Weise. Foreign banks lädt den Bundesrat zu weiteren Schritten ein.

FR, GE, AG, SH, ZH, GR, BDP, CVP, FDP, economiesuisse, SGB, ICT, SCA, SFS, VQF, VSPB, FINMA, OA, SBPV, SLV, SPA, UBS, VSV, Vischer, ZH-BV und HK-ZH begrüssen und unterstützen die Vorlage ausdrücklich, weisen indes auf Verbesserungsmöglichkeiten hin. VQF und centre patronal begrüssen den technologieneutralen Ansatz der Vorlage. Mit Ausnahme von SGV und ARIF, die sich ausdrücklich ablehnend äussern, begrüssen die übrigen