Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/7: Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech) · 18 Seiten

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Vernehmlassungsteilnehmer die Bestrebungen des Bundesrates oder die Stossrichtung der Vorlage dem Grundsatz nach, bringen aber weitergehende Vorbehalte an. Findling Grey begrüsst grundsätzlich die Initiative des Bundesrates, bemängelt aber, dass der Fokus des Entwurfs auf crowdbasierten Technologien liege, während andere, allenfalls wichtigere Finanztechnologien, wie z.B. Blockchain, nicht erfasst würden. SBPV unterstreicht die Notwendigkeit, die im Rahmen der Sozialpartnerschaft definierten Bedingungen bei der Digitalisierung des Arbeitsumfelds ausreichend zu schützen.

VQF begrüsst die Vorlage und erachtet die Neuregelung zur Schaffung preliminärer Rahmenbedingungen und als Sofortmassnahme geeignet, die aber nach gesammelten Erfahrungen und Praxis in ein eigenständiges Gesetz überführt werden sollte. SFTA begrüsst zwar, dass der Gesetzgeber den Handlungsbedarf in der Finanzmarktregulierung erkennt, erachtet indes auch die vorgeschlagenen Änderungen als nicht geeignet, um diese Probleme zu lösen. Stattdessen würden technische Schnittstellen und Standards gesetzt.

SGV lehnt die Vorlage so ab und erachtet Fintech als eine digital-affine Art des Wirtschaftens im Finanzsektor, nicht als selbstständige Branche. Es dürfe keine Industriepolitik betrieben werden. Zudem sollte die Vorlage nicht mit dem Gesetzesprojekt FIDLEG/FINIG vermengt werden. Auch VSKF und VSV befürworten eine Trennung der Vorlage von FIDLEG/FINIG, begrüssen sie aber als zukunftsgerichtet. Gemäss SLV erfordert die Wichtigkeit der Fintech-Vorlage eine Abspaltung vom Projekt FIDLEG/FINIG sowie ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren.

Aus Sicht von ARIF mag der Vorschlag nützlich sein, um die Problematik zu diskutieren, er sei aber unausgereift. Besser sei eine neues spezifisches Gesetz wie das damals verfasste Börsen- und Effektenhandelsgesetz BEHG. Aufgrund des mangelnden Verständnisses über die neuen Geschäftsmodelle seien die Behörden auch nicht in der Lage, das korrekte Regulatorium zu erstellen.

Wichtigste Diskussionspunkte und allgemeine Bemerkungen

Viele Vernehmlassungsteilnehmer warnen davor, dass die traditionellen und etablierten Finanzinstitute gegenüber den neu auf dem Markt eintretenden Fintech-Instituten benachteiligt werden und dadurch Wettbewerbsverzerrungen entstehen (ZH, GR, VD, GE, BDP, CVP, FDP, economiesuisse, SBVg, SGV, Bitcoin, ICT, VSKB und TI, VSKF, VQF, VSPB, centre patronal, FDP-ZH, SLV, SPA, UBS, VSV, ZH-BV, HK-ZH).

In mehreren Stellungnahmen wird vorgeschlagen, eine Regelung für das Verfahren bei Überschreiten des Schwellenwerts von 1 Million Franken, also für den Übergang vom Status des bewilligungsfreien zum bewilligungspflichtigen Finanzdienstleister, vorzusehen (VD, FDP, economiesuisse, SFTA, BIV, Cashare, SFTA, CFA, FDP-ZH, Fintech Fusion, OA und SPA). ARIF gibt zu bedenken, dass die Überschreitung der Schwellenwerte nur schwer feststellbar sein dürfte. Cashare beantragt, dass die Fortführung des Geschäfts bis zum Erhalt der Bewilligung uneingeschränkt zulässig sein sollte.

Etliche Vernehmlassungsteilnehmer würden sodann eine Anpassung der Schwellenwerte sowohl für die erleichterte Bewilligung als auch für die bewilligungsfreie Tätigkeit begrüssen (VD, SP, SGB, SCA, SFTA, VQF, VSPB, cashare, OA, SLV, UBS, VSV, HK-ZH). Ferner wird verschiedentlich eine Verlängerung der Frist für die Abwicklungskonten auf 90 Tage befürwortet (FDP, SFTA, SFS, CFA).

Wiederholt wird beantragt, verschiedene Begriffsbestimmungen, wie die „sinngemässe Anwendung“, „weder anlegen noch verzinsen“ oder das „Aktivgeschäft“ klarer zu umschreiben (FDP, SBVg, FDP-ZH und OA). SP möchte eine Präzisierung der behördlichen Kompetenzen.