Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/7: Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech) · 42 Seiten
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Konsumentin bzw. dem Konsumenten eine Kopie des Vertrages auszuhändigen ist. Mit der Verwendung des Begriffs der Schriftlichkeit wird auf die Artikel 13, 14 und 15 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) verwiesen, was zur Folge hat, dass der Vertrag eigenhändig oder mit Hilfe einer qualifizierten digitalen Signatur unterschrieben werden muss. Da die vorausgesetzten Zertifikate für qualifizierte digitale Signaturen bei den Konsumentinnen und Konsumenten nach wie vor noch kaum verbreitet sind, steht die Verwendung der eigenhändigen Unterschrift im Zentrum Der reine online-Abschluss eines Konsumkreditvertrags ist damit heute faktisch nicht möglich.
Es ist allerdings zu beachten, dass die Bestimmungen des KKG nicht gelten, wenn als Kreditgeberin eine Person auftritt, die nicht gewerbsmässig handelt. Sie geltend auch nicht für die gewerbsmässige oder nicht gewerbsmässige Vermittlung von Krediten, die von nicht gewerbsmässig tätigen Personen vergeben werden. Das KKG findet damit auf das Crowdfunding regelmässig gar keine Anwendung. Eine Kreditvergabe durch gewerbsmässig handelnde Kreditgeberinnen über Crowdlending-Plattformen ist zwar möglich, scheidet in der Praxis allerdings vor allem deshalb regelmässig aus, weil die in diesen Fällen vom KKG vorgeschriebene Kreditfähigkeitsprüfung einen relativ hohen administrativen Aufwand verursacht und so die Vergabe kleinerer Kreditbeträge kaum mehr wirtschaftlich erfolgen kann. Gewerbsmässig handelnde Kreditgeberinnen sind auch nicht auf Crowdlending-Plattformen angewiesen, sondern können ihre Dienstleistungen auf eigenen Plattformen anbieten.
Soweit eine gewerbsmässig handelnde Crowdlending-Plattformbetreiberin im Einzelfall als Partei des Konsumkreditvertrags auftritt, untersteht dieser grundsätzlich dem KKG. Es ist allerdings nicht ersichtlich, worin sich diese Konstellation von der Situation unterscheiden soll, wie sie heute vorliegt, wenn eine Kreditgeberin vorsieht, dass ein Kreditantrag online gestellt werden kann. Der Austausch der Papierverträge dient dem Übereilungsschutz und erleichtert die Information der Konsumentinnen und Konsumentinnen über den Vertrag, die im vorliegenden Kontext von zentraler Bedeutung ist.
Aus diesen Gründen besteht aus der Sicht des Bundesrates im Bereich der Konsumkreditgesetzgebung zurzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
1.4 Rechtsvergleich
1.4.1 Europäische Union
Auf europäischer Ebene gibt es verschiedene aktuelle Initiativen, die auch die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen betreffen. Dazu gehört insbesondere das Strategiepapier der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt für Europa.29 Im Strategiepapier wird aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft die Schaffung eines «digitalen Binnenmarkts» angeregt.
29 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen- Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa, 6.5.2015, COM (2015) 192 final.