Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/7: Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech) · 42 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht
von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen von der Prospektpflicht befreit ist, wenn der Verkaufspreis sämtlicher vom Anbieter angebotenen Vermögensanlagen desselben Emittenten 2,5 Mio. Euro nicht übersteigt und die Vermögensanlagen ausschließlich über eine Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt werden. Ferner gelten Obergrenzen für die Beteiligungshöhe der Anleger: Der Gesamtbetrag der Vermögensanlage einer natürlichen Person darf 1 000 Euro grundsätzlich nicht übersteigen. Für Kapitalgesellschaften gelten keine Obergrenzen.
Frankreich
Am 1. Oktober 2014 sind in Frankreich verschiedene Erlasse in Kraft getreten, mit denen das Crowdfunding erstmals gesetzlich geregelt wurde. Die Regulierung unterscheidet dabei zwischen dem Schwarminvestmentberater (Conseillers en Investissements participatifs; CIP), auf dessen Internet-Plattform Crowdinvesting-Projekte angeboten werden und dem Schwarmfinanzierungsvermittlers (Intermédiaire en financement participatif; IFP), auf dessen Internet-Plattform verzinsliches oder zinsloses Crowdlending angeboten wird. Daneben können sich Plattformbetreiber auch als Anbieter von Investitionsdienstleistungen oder als Kreditinstitute registrieren lassen, was mehr geschäftliche Freiheiten bietet, jedoch mit höheren Auflagen verbunden ist.
Die Ausgabe von Wertpapieren im Rahmen von Crowdinvesting ist von der Prospektpflicht befreit, der Emittent muss aber bestimmte Angaben veröffentlichen (Beschreibung des Projektes; Organigramm der Geschäftsführung; bestehende Jahresabschlüsse, etc.). Für die Zulassung als Schwarminvestmentberater ist kein Mindestkapital erforderlich, die Aktivität bleibt aber auf Frankreich beschränkt. Schwarminvestmentberater sind dem Geldwäschereigesetz unterstellt, müssen sich in ein spezielles Register für Finanzintermediäre eintragen und werden von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des marchés financiers;AMF) überwacht.
Variabel verzinsliche Darlehen sind im Rahmen des Crowdlendings zwar weiterhin nicht erlaubt, möglich ist neu jedoch die Vermittlung von festverzinslichen Darlehen, die einen gewerblichen Zweck verfolgen oder eine Ausbildung finanzieren. Die Dauer solcher Darlehen ist auf maximal sieben Jahre begrenzt und die Höchstsumme, die ein einzelner Darlehensgeber pro Projekt gewähren darf, beträgt 1 000 Euro. Die Höchstsumme, die ein Emittent pro Projekt einwerben kann, beträgt 1 Million Euro. Die Funktion des Schwarmfinanzierungsvermittlers bleibt auf eine reine Vermittlungsfunktion beschränkt: Die Entgegennahme von Geldern im Zusammenhang mit Zahlungen zwischen Emittent und Anleger bleibt untersagt, andernfalls müsste die zusätzliche aufsichtsrechtliche Zulassung als Zahlungsdienstleister beantragt werden.37
37 Vgl. für Einzelheiten BARBARA CLASEN, Crowdfunding in Frankreich, RIW 6/2016, S. 344 ff.