Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/7: Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech) · 42 Seiten
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1.4.2 Vereinigtes Königreich
1.4.2.1 Zahlungsverkehr
Im UK wurde die europäische E-Geld-Richtlinie mit der Electronic Money Regulation40 im 2011 umgesetzt. Darunter können sich Unternehmen auch als kleine E-Geld-Institute registrieren, sofern ihr ausstehendes E-Geld weniger als 5 Mio. Euro beträgt. Dadurch sinken einerseits die Kapitalanforderungen, andererseits werden aber auch die Geschäftsmöglichkeiten eingeschränkt (bspw. gibt es keinen EU-Pass für kleine E-Geld-Institute). Mit der PSD II, welche bis im Januar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden muss (vgl. Ziff. 1.4.1.1), wird ein Teil dieser Regulierung überarbeitet.
1.4.2.2 Crowdfunding
Crowdfunding im UK umfasst verschiedene internet-basierte Modelle, welche nur teilweise von der Financial Conduct Authority (FCA) bewilligt und beaufsichtigt werden. Nicht reguliert wird das sogenannte donation-based crowdfunding, das prepayment oder rewards-based crowdfunding, während loan-based crowdfunding und investment-based crowdfunding unter die Aufsicht der FCA fallen und einer Bewilligung bedürfen.41 Dabei sieht die FCA für Crowdlending-Aktivitäten auf Grund tiefer eingeschätzter Risiken eine weniger weitgehende Regulierung vor als für Crowdinvesting-Aktivitäten.
Das Mindestkapital beim loan-based crowdfunding besteht entweder auf einem minimalen Mindestkapital von 20 000 Pfund (ab April 2017 50 000 Pfund) oder es berechnet sich aus einem volumenbasierten Prozentsatz sämtlicher über die Plattform gewährter Kredite, sofern dieser das fixe Mindestkapital von 20‘000 Pfund übersteigt. Der volumenbasierte Prozentsatz beträgt bis zu einem Kreditvolumen von 50 Mio. Pfund 0.3% und sinkt mit steigendem Volumen ab (bis zu 0.05% ab
.42
einem Kreditvolumen von 500 Mio. Pfund)
Im Rahmen des investment-based crowdfunding dürfen nur bestimmte Typen von Investoren angesprochen werden. Ein Mindestkapital ist hier nicht vorgesehen. Die Investoren müssen u.a. professionell und besonders vermögend sein und dürfen nicht mehr als 10% ihrer Anlagen in nicht-kotierte Papiere investieren.43
Bei beiden Arten von Crowdfunding darf ein Initiant innerhalb von 12 Monaten maximal Werte im Umfang von 5 Mio. Euro entgegennehmen bzw. durch Crowdfunding-Projekte generieren.44
40 http://www.legislation.gov.uk/uksi/2011/99/pdfs/uksi_20110099_en.pdf.
41 Vgl. zu den einzelnen Modellen http://www.fca.org.uk/consumers/financial-servicesproducts/investments/types-of-investment/crowdfunding.
42 https://www.fca.org.uk/static/documents/policy-statements/ps14-04.pdf, Rz. 3.10.
43 https://www.fca.org.uk/static/documents/policy-statements/ps14-04.pdf, Rz. 4.7.
44 Study European Commission, Crowdfunding innovative ventures in Europe. The Financial ecosystem and regulatory land-scape, S. 42.