Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/7: Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech) · 42 Seiten
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1.4.3 USA
1.4.3.1 Zahlungsverkehr
In den USA fallen Digital Wallets, Anbieter von mobilen Zahlungslösungen und Peer-to-Peer–Transfer–Systeme als Money Services Businesses unter die in die Bank Secrecy Act vorgesehenen Reporting- und Complianceanforderungen. Ausserdem bestehen Richtlinien des Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) für den Konsumentenschutz im Zusammenhang mit elektronischen Zahlungsdienstleistungen.49
1.4.3.2 Crowdfunding
In den USA unterstehen Crowdfunding–Plattformen gemäss dem Securities Act of 1933 ebenfalls einer Bewilligungs- bzw. Registrierungspflicht und werden laufend beaufsichtigt.50
Innerhalb von 12 Monaten darf ein Initiant maximal 1 Mio. Dollar durch ein Crowdfundingprojekt generieren. Investoren mit einem Einkommen oder Vermögen unter 100 000 Dollar dürfen jährlich maximal 2 000 Dollar oder 5% des jeweils niedrigeren Betrags ihres Jahreseinkommens oder des Vermögens investieren. Liegt das jährliche Einkommen und das Vermögen über 100 000 Dollar, so beträgt das Investitionskapital 10% des jeweils niedrigeren Betrags ihres Jahreseinkommens oder des Vermögens. Innerhalb eines Jahres darf ein Investor insgesamt nicht mehr als 100 000 Dollar in Crowdfunding–Projekte investieren.
Am 4. April 2016 veröffentlichte die Vollzugsbehörde für Geldwäschereibestimmungen einen Regulierungsvorschlag, welcher vorsieht, dass Crowdfunding-Portale den gleichen Geldwäschereibestimmungen unterworfen werden wie andere Wertschriftenhändler.51
1.4.3.3 Virtuelle Währungen
Gemäss einem erstinstanzlichen Entscheid des Bundesbezirksgerichts von Texas vom September 2014 gilt Bitcoin als Währung oder eine Art von Geld.52 Damit gelten Bitcoin-Investitionen als Wertpapiere und deren Emittenten, fallen unter die Registrationsbestimmungen der SEC.53 Auch die Regulierungsbehörde für Optionsmärkte (CFTS) wendet für Bitcoin-Akteure dieselben Regeln am Handelsgüter-
49 http://files.consumerfinance.gov/f/201507_cfpb_consumer-protection-principles.pdf .
50 https://www.sec.gov/rules/final/2015/33-9974.pdf .
51 Financial Services Regulation Tomorrow: «FinCEN proposes subjecting crowdfunding portals to AML requirements».
52 https://ia800904.us.archive.org/35/items/gov.uscourts.txed.146063/ gov.uscourts.txed.146063.23.0.pdf.
53 Nach dieser Rechtsprechung wurde mehrmals gegen Firmen, aufgrund des Anbietens unregistrierter Wertpapiere, gerichtlich vorgegangen (siehe bspw. Entscheid gegen Besitzer zweier Bitcoin-verwandten Webseiten SatoshiDICE oder FeedZeBirds.