Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/7: Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech) · 15 Seiten

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Beschreibung Kosten- und Nutzenüberlegungen

Die drei vorgeschlagenen Elemente sind mit unterschiedlichen Kosten und Nutzen verbunden.

Wird ein Geschäftsmodell unter der Maximalfrist für Abwicklungskonten betrieben, besteht mit der vorgeschlagenen Regulierung eine verbesserte Rechtssicherheit, da die Länge der zulässigen Frist auf Verordnungsstufe festgehalten ist und damit grundsätzlich für alle Unternehmen gilt. Die längere Frist für Abwicklungen führt ausserdem dazu, dass gerade beim Crowdfunding im Gegensatz zur heutigen Lösung während einem längeren Zeitraum für ein bestimmtes Projekt Geld gesammelt werden kann. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit von erfolgreichen Finanzierungen via Crowdfunding und die aufgrund gescheiterter Projekte anfallenden Kosten sinken. Da die betroffenen Unternehmen nicht von der FINMA beaufsichtigt werden und aufgrund der neuen Regulierung keine spezifischen Anforderungen erfüllen müssen, entstehen auch keine zusätzlichen Kosten.

Die Erweiterung des bewilligungsfreien Raumes bietet gerade jungen Unternehmen die Möglichkeit, innovative Geschäftsideen in begrenztem Rahmen zu testen, ohne aufwendige regulatorische Anforderungen einhalten zu müssen. Die Abklärungen bezüglich den regulatorischen Vorgaben und deren Einhaltung stellen gerade für junge und kleine Unternehmen im Finanzsektor einen gewichtigen Kostenpunkt dar. Mit der Sandbox werden für diese Unternehmen die Markteintrittshürden deutlich gesenkt und die Rechtssicherheit erhöht. Innerhalb des bewilligungsfreien Raums bestehen lediglich folgende Auflagen: Bevor das Unternehmen eine Einlage entgegennimmt, müssen die Kunden darüber informiert werden, dass keine Beaufsichtigung durch die FINMA und kein Schutz durch die Einlagensicherung besteht. Die mit dieser Information verbundenen Kosten sind relativ gering. Dies gilt umso mehr, wenn die Kundenbeziehung übers Internet stattfindet und standardisierte, mit der notwendigen Information versehene Dokumente, verwendet werden können. Ausserdem dürfen Unternehmen, die hauptsächlich in Finanzbereich tätig sind, keine mit Fristentransformation verbundenen Tätigkeiten ausüben.

Die neue Bewilligungskategorie ist für Fintech-Unternehmen zugänglich, deren Geschäftsmodell kein bankentypisches Geschäft aber gewisse Elemente der Bankentätigkeit enthält, insbesondere eine beschränkte Entgegennahme von Kundengeldern. Da es sich nicht um eine geschäftsmodellspezifische Bewilligung handelt, ist hier die Flexibilität eines bewilligten Unternehmens in Bezug auf die Ausgestaltung seines Geschäftsmodelles relativ gross. Die im Vergleich zur Bankenbewilligung deutliche Senkung der regulatorischen Anforderungen und dadurch tieferen Markteintrittshürden ermöglichen neue Geschäftsstrategien und Wachstumspotenzial für Unternehmen. Insbesondere soll das Mindestkapital neu deutlich tiefer ausfallen als für Banken (voraussichtlich CHF 300 000 anstatt CHF 10 Mio.). Ausserdem kann die Aufsicht durch die FINMA als „Gütesiegel“ gesehen werden und dem bewilligten Fintech-Unternehmen neue Kunden- und Investorensegmente erschliessen.

Mit einer Fintech-Bewilligung entstehen für die beaufsichtigten Unternehmen aber auch Kosten. Dazu gehören insbesondere Gebühren an die FINMA für die Beaufsichtigung, mit dem Bewilligungsverfahren verbundene Compliance Kosten, Kosten für die Prüfung und die Revision, sowie Kapitalkosten. Insgesamt liegen diese jedoch deutlich tiefer, als dies im Rahmen einer Bankenbewilligung der Fall ist.

Ein Kostenpunkt, der bei allen drei Elementen anfällt, betrifft die Geldwäschereianforderungen. Die vorgeschlagenen Regulierungsanpassungen sehen hier keine Erleichterungen vor. Damit müssen Fintech-Unternehmen, welche unter das Geldwäschereigesetz fallen, weiterhin die entsprechenden Anforderungen erfüllen.