Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/7: Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech) · 15 Seiten
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3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und die einzelnen gesellschaftlichen Akteure
3.1 Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und den Wettbewerb
3.1.1 Markteintrittshürden und Wettbewerb
Obwohl technologische Entwicklungen den Markteintritt von Nicht-Banken in gewissen Geschäftsbereichen vereinfachen, wird diese Entwicklung durch bestehende regulatorische Hürden eingeschränkt, wie in Kapitel 2 aufgezeigt wurde. Es besteht somit das Risiko, dass einerseits innovative Unternehmen vom Markt ferngehalten werden und andererseits Banken zu wenig in neue Technologien investieren und dadurch mögliche volkswirtschaftliche Effizienzsteigerungen nicht realisiert werden.
Durch den geplanten Abbau der bestehenden regulatorischen Hürden in den drei erwähnten Bereichen wird den verschiedenen Akteuren der Eintritt in diesen Markt erleichtert und damit die Wettbewerbsintensität erhöht. Es ist zu erwarten, dass die Preise der Fintech-Dienstleistungen, die auf Grund der angepassten Regulierung neu von einer grösseren Anzahl von Anbietern erbracht werden, ceteris paribus sinken. Dies ist zum einen auf die tieferen Kosten zur Einhaltung der erleichterten Anforderungen und zum anderen auf den gestiegenen Wettbewerb durch ein erweitertes Angebot zurückzuführen.
Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen im Fintech-Bereich soll zudem sichergestellt werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit auch jener Anbieter von Fintech-Lösungen gewahrt bleibt, die bereits über eine Bankenlizenz verfügen. Daher stehen die drei Elemente der regulatorischen Erleichterungen nicht nur Fintech-Unternehmen sondern allen Finanzmarktteilnehmern offen. Damit ist sichergestellt, dass für gleiche Tätigkeiten auch gleiche regulatorische Vorgaben gelten und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit sämtlicher Finanzmarktteilnehmer in den genannten Bereichen nicht verzerrt wird.
3.1.2 Angebote von Finanzdienstleistungen
Gemäss einer Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) von 2016 erbringen schon heute 162 Fintech-Unternehmen in der Schweiz neue Finanzdienstleistungen in verschiedenen Bereichen (Abbildung 1). Der vorgeschlagene Regulierungsansatz mit drei Elementen vereinfacht die Erbringung von neuen Finanzdienstleistungen. So entstehen sowohl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen neue Investitions- und Anlagemöglichkeiten über Crowdfunding. Im Weiteren können neue Zahlungsdienstleistungen etabliert oder ausgeweitet werden. Dies beinhaltet insbesondere Zahlungen mit dem Mobiltelefon zwischen Kunde und Händler vor Ort (z.B. in der Bäckerei), über eine Internetseite, oder Geldtransfers von Person zu Person. Ein weiteres Beispiel von neuen Dienstleistungen sind Blockchain-Anwendungen, insbesondere im Bereich Verwahrung und Handel von virtuellen Währungen. Längerfristig sind in diesem Bereich auch heute noch nicht marktreife Finanzdienstleistungen, beispielsweise mit Colored Coins oder Smart Contracts, denkbar. Gerade die neu geschaffene Fintech-Bewilligung könnte auch für innovative Geschäftsmodelle im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlageberatung interessant sein. Dazu gehören beispielsweise Roboinvestors und Roboadvicers.
Aufgrund der zukunftsoffenen Ausgestaltung des regulatorischen Ansatzes sollten insbesondere mittel- bis längerfristig auch heute noch nicht bekannte Geschäftsmodelle von den Erleichterungen profitieren und neue Finanzdienstleistungen angeboten werden können.