Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 26 Seiten
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c Verordnungsänderungen zum Finanzausgleich (FiLaV): Spannweite der Unter- und Obergrenzen der Zeta-Faktoren
Der Fragebogen bezüglich der Spannweite von Unter- und Obergrenzen wurde nur den Kantonen zugestellt. Deshalb werden nur diese Stellungnahmen aufgeführt.
Wichtigste Aussagen:
Die in der Verordnung vorgeschlagene Spannweite von zehn Prozentpunkten ist für die FDK und für die Mehrheit der Kantone angemessen. BL, SH, ZH fordern eine engere Spannweite (BL: 30–35%, SH: 27–32%). AR, GR, SG, VS äussern sich nicht zur Spannweite, sondern nur zur Höhe. Sieben Kantone (FR, GE, NE, NW, OW, UR, ZH) möchten mehr Informationen für die Beurteilung erhalten.
Viele Kantone äussern sich kritisch gegenüber der Höhe der vorgeschlagenen Werte. Der FDK und zehn Kantonen (AR, FR, GR, JU, LU, NW, SG, SO, SZ, UR) erscheinen die Werte tief angesetzt. FDK, AR, GR, JU, LU, NW verweisen auf die Asymmetrie des Konzepts (Einbezug des Einkommens und Vermögens der natürlichen Personen, aber nur des Gewinns ohne Kapital der juristischen Personen). AR, GR, SG, VS schlagen vor, die Untergrenze auf 40% bzw. 50% festzulegen.
Konferenz der NFA-Geberkantone, BS, SZ, VD, ZH verweisen auf eine restriktive Verwendung der Unter- und Obergrenzen. Diese sollen lediglich Schwankungen bzw. Ausreisser nach unten (AG) verhindern.
Sechs Kantone (FR, GE, OW, UR, VS, ZH) fordern vertiefte Grundlagen oder Simulationen für die Beurteilung bzw. eine Aktualisierung nach Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen.
FDK, JU, LU, NW und SO beantragen, vor der Verabschiedung der Verordnungen durch den Bundesrat nochmals Stellung nehmen zu können.
Zustimmung
FDK, Konferenz der NFA-Geberkantone, AG, AI, BE, BS, FR, GL, JU, LU, NW, OW, SO, SZ, TI, UR, VD, ZG,
Ablehnung
BL, SH, VS, ZH (engere Spannweite).
Anhänge
- Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten