Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 26 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 6. September 2017 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Steuervorlage 17 (SV17) durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 6. Dezember 2017.

Insgesamt gingen 127 Stellungnahmen ein.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (inklusive Abkürzungen) ist im Anhang ersichtlich.

Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen aus den Stellungnahmen zusammengefasst, die von einer grösseren Zahl der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer geäussert wurden. Die detaillierten Stellungnahmen können unter

https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2017.html#EFD abgerufen werden.

3 Die Vernehmlassungsvorlage

3.1 Ausgangslage

Am 12. Februar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III (USR III) vom Stimmvolk abgelehnt. Damit bleiben das geltende Steuersystem und namentlich die steuerliche Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften in Kraft. Diese Privilegierung steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Diese Situation führt bei Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, zu Rechts- und Planungsunsicherheiten und schadet dem Standort sowie der Reputation der Schweiz. Eine Reform des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts ist unverändert dringlich.

3.2 Inhalt der Vorlage

Die SV17 soll eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung mit international akzeptierten Regelungen sicherstellen. Zudem soll die Vorlage ausgewogen sein. Letzterem schenkt die Vernehmlassungsvorlage zur SV17 durch gezielte Massnahmen mehr Beachtung als die

USR III.

Ausgangspunkt ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, wird diese Massnahme durch die Einführung neuer steuerlicher Sonderregelungen begleitet. Die Kantone erhalten zudem finanzpolitischen Spielraum, damit sie bei Bedarf ihre Gewinnsteuern senken können, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Der Finanzausgleich wird an die neuen steuerpolitischen Realitäten angepasst, so dass es nicht zu Verwerfungen unter den Kantonen kommt. Mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Mindestvorgaben des Bundes für Familienzulagen wird der Ausgewogenheit der Vorlage Rechnung getragen.

Die Vernehmlassungsvorlage zur SV17 sieht keine Steuersenkungen auf Bundesebene vor. Die jährliche Mehrbelastung auf Stufe Bund beträgt rund 750 Millionen Franken. Sie ist darauf zurückzuführen, dass sich der Bund angemessen an den Kosten der Vorlage beteiligt, die bei den Kantonen entstehen.