Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005

sich viele Stellungnehmende kritisch in Bezug auf das Risiko, dass eine solche Gesetzesgrundlage finanzstärkere Kantone begünstigt oder die Priorisierung der Ausbauten übersteuert.

Im Einzelnen

Mit JA geantwortet haben insgesamt 97 Teilnehmende, davon 8 Kantone (BL, BS, LU, NW, OW, SZ, UR, ZH), 2 Parteien (CVP, SPS), 2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Gemeindeverband, Städteverband), 3 Dachverbände der Wirtschaft (SGB, SGV, Travail.Suisse), 13 angeschriebene Transportunternehmen, 21 angeschriebene Organisationen sowie 48 weitere Stellungnehmende.

Die Kantone LU und BS sind mit der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche Erstattung der Investitionen grundsätzlich einverstanden, wünschen jedoch noch Anpassungen zur Begrenzung der Risiken. Neben dem Kanton LU fordern auch andere Stellungnehmende, dass die Vorfinanzierung für die Kantone tragbar und die Risiken beherrschbar sind (nebst LU u.a. Kanton UR sowie CVP, Industrie und Handelskammer Zentralschweiz, SVI, ZKöV). Weiter sei darauf zu achten, dass die Vorfinanzierung sich zeitlich auf eine kurze Phase zwischen Projektierung/Bewilligung und Realisierung beschränkt (Kanton LU) und der späteste Zeitpunkt der nachträglichen Erstattung der Investitionskosten verbindlich festgelegt wird (u.a. Kantone NW und UR sowie Städte-Allianz Öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz). Anzustreben sei in erster Linie eine sinngemässe Ergänzung von Artikel 58c EBG, so dass der Bundesrat eine teilweise oder vollständige Vorfinanzierung weiterer Projekte, welche im Ausbauschritt explizit dafür genannt werden, freigeben kann (u.a. Kantone LU, NW, Komitee Durchgangsbahnhof Luzern, LuzernPlus, Stadt Luzern). Alternativ dazu wird auch eine Vorfinanzierung nach Artikel 58b EBG vorgeschlagen (Kanton OW sowie ZKöV).

Verschiedene Teilnehmende erachten die Vorfinanzierung von Projekten sinnvoll, wenn diese einem Gesamtkonzept des Bundes und damit den langfristigen Zielen entsprechen (u.a. Kanton BL sowie IGöV Bern, KöV Region Zürich). Dafür sei jedoch eine Langfristplanung über mehrere Ausbauschritte resp. eine Gesamtvision des Schienennetzes erforderlich (u.a. Kanton BL sowie CITraP-VD & CITraP-GE ). Einige Teilnehmende fordern zudem, dass Dritte in der Lage sein müssen, ihre Gründe für die Vorfinanzierung (z.B. Abstimmung mit anderen Standorten, regionale Bedeutung) ausführlich zu erläutern (u.a. VCS, WWF).

Mehrere Teilnehmende unterstützen den Vorschlag unter der Voraussetzung, dass dem Bund keine Mehrbelastung entsteht und nur Projekte finanziert werden, die in einem Ausbauschritt beschlossen worden sind (u.a. bauenschweiz, SGV, Infra, VCS, SOB), so dass die fachlichen und politischen Erarbeitungsprozesse der Ausbauschritte nicht übersteuert werden (u.a. STRATOS-Netzwerk, Verein Region Oberwallis, WBB, Wirtschaftsforum Oberwallis, Netzwerk Oberwalliser Berggemeinden).

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