Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 21Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005
Mit NEIN sind insgesamt 29 Stellungnahmen eingegangen, darunter 11 Kantone (AG, BE, BL, BS, LU, NW, OW, SO, SZ, TI, ZG), 3 angeschriebene Transportunternehmen, 6 angeschriebene Organisationen sowie 9 weitere Stellungnehmende.
Die beiden betroffenen Kantone LU und BS lehnen die Finanzierung der Realisierung des DBL und der Projektierung des Herzstücks Basel durch Dritte auf eigenes Risiko ab. Der Kanton LU sowie auch andere Stellungnehmende kritisieren, dass sich daraus für die Kantone nicht mehrheitsfähige Finanzierungskosten und Finanzierungsrisiken auf unbestimmte Zeit sowie fehlende Planungssicherheit ergeben (u.a. Kantone SZ und ZG sowie SVI, ZKöV). Der Kanton BS erachtet es als nicht akzeptabel, dass das Risiko der Finanzierung auf Dritte abgewälzt wird. Der Kanton BS fordert, dass mindestens die Projektierungskosten von 120 Mio. CHF in den AS 2035 aufgenommen werden, um Verzögerungen im Projektierungsprozess zu vermeiden. Auch soll der Bund eine Zusicherung abgeben, dass die Baukosten im nächsten Ausbauschritt enthalten sind. Der Kanton LU fordert, dass zumindest ein Betrag von 200 Millionen Franken für vorbereitende Arbeiten im Hinblick auf die Realisierung des DBL in den Ausbauschritt 2030/35 aufzunehmen sei, falls der DBL nicht als Ganzes und auch nicht mit einer ersten Finanzierungstranche in den AS 2030/35 aufgenommen werde.
Neben den beiden betroffenen Kantonen verlangen auch andere Teilnehmende einen verbindlicheren Vorschlag, der mindestens die Übernahme der Projektierungskosten durch den Bund enthält (u.a. Kantone AG, BL, SO sowie ZKöV).
Verschiedene Teilnehmende beurteilen die Finanzierung durch Dritte kritisch, da Kantone, die nicht über genügend Mittel verfügen, systematisch von den künftigen Ausbauprogrammen ausgeschlossen würden (u.a. Kantone BE und TI). Weiter wird angemerkt, dass einzelne grosse, eigenständig finanzierte Massnahmen im Widerspruch zur nationalen Planung stehen oder diese behindern könnten (u.a. Kanton TI). Zudem heble die Finanzierung durch Dritte das Verschuldungsverbot des BIF aus (IG DHS). Kritisch angemerkt wird auch der Klärungsbedarf bestimmter Sachverhalte, wie z.B. in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse sowie der Verantwortung für die Abschreibung und Folgekosten (u.a. Kanton ZG sowie SGV, SBB).
Gemäss mehreren Teilnehmenden sind auch alternative Vorfinanzierungsmodelle denkbar, sofern diese für die Kantone tragbar und bezüglich zeitlicher Risiken beherrschbar sind (u.a. Kantone NW, OW, SZ sowie ZKöV).
Der Kanton AG wünscht zudem, dass aufgezeigt wird, wie Grossprojekte von mehr als 5 Milliarden Franken über mehrere Ausbauschritte realisiert bzw. finanziert werden können.
Frage 6: Sind Sie damit einverstanden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche Erstattung dieser Investitionskosten durch den Bund geschaffen werden würden?
Grundtenor
Insgesamt 164 Eingaben haben zu dieser Frage Stellung bezogen. 97 Teilnehmende sind mit der Schaffung von gesetzlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche Erstattung von den in Frage 5 behandelten Investitionskosten einverstanden. 45 Teilnehmer sind teilweise damit einverstanden und 22 Positionen sind nicht mit einer Schaffung einer solchen gesetzlichen Grundlage einverstanden. Die Antworten in den Stellungnahmen zeigen, dass einerseits die Finanzierung durch Dritte unterschiedlich verstanden und anderseits häufig an Bedingungen geknüpft wird, aufgrund derer die Umsetzung nicht mehr dem Vorschlag der Vernehmlassungsvorlage entsprechen würde.
Sowohl befürwortenden wie auch kritischen Stimmen ist es ein Anliegen, dass sich die Vorfinanzierung von Projekten an den langfristigen Zielen des Bundes orientiert. Daneben äussern
21 / 41 COO.2125.100.2.11212342