Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005
Weiter wird gefordert, dass durch eine Drittfinanzierung keine Begünstigung von finanzstärkeren Kantonen entsteht (u.a. SPS, CJ, VCS, WWF) und die Rückerstattung der Kosten sich nicht negativ auf andere, volkswirtschaftlich sinnvollere Projekte auswirkt (u.a. SPS, VCS, WWF, Thurbo AG). Zudem wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Finanzierung der Folgekosten klar geregelt werden müsse (u.a. Kanton UR, Post, SBB).
Während einige Teilnehmende verlangen, dass die Kantone die Finanzierungskosten selber zu tragen haben (SGV, Infra) resp. eine Erstattungsgarantie auszuschliessen sei (u.a. Cargo Forum, Städteverband), sind andere der Meinung, dass der Bund die Investitions- resp. Projektierungskosten vollständig oder zumindest teilweise übernehmen müsse (u.a. Handelskammer beider Basel, IgöV).
Die FER wünscht, dass die Überarbeitung der Gesetzesgrundlage Gegenstand eines vorherigen Konsultationsverfahrens sei. Der SVI regt an, den Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 mit einem neuen Artikel zu ergänzen, wonach für die Projektierung von wichtigen und dringenden Massnahmen im Hinblick auf die folgenden Ausbauschritte ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen seien.
TEILWEISE einverstanden sind insgesamt 45 Stellungnehmende, darunter 14 Kantone (AG, AI, AR, FR, GE, GL, GR, JU, NE, SG, SH, TG, VD, ZG), 1 Partei (Grüne), 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), 5 angeschriebene Transportunternehmen, 3 angeschriebene Organisationen sowie 21 weitere Stellungnehmende.
Mehrere Teilnehmende sind zwar grundsätzlich einverstanden mit einer solchen Gesetzesgrundlage, aber nur unter der Voraussetzung, dass das drittfinanzierte Vorhaben dem langfristigen Zielkonzept des Bundes entspricht. Dazu solle in den nächsten Jahren ein Langfristkonzept erarbeitet werden, das als Grundlage dafür dienen kann, alle Ausbauten auf ihre Aufwärtskompatibilität hin zu prüfen (u.a. Kantone AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, VD sowie KöV Ostschweiz, KöV NWCH). Eine nachträgliche Erstattung der Investitionskosten durch den Bund dürfe zudem nicht dazu führen, dass die folgenden Ausbaupakete vorbestimmt bzw. die Priorisierung der Ausbauten übersteuert werden (u.a. Kantone AG, AI, AR, GL, GR, SG, TG sowie Grüne, KöV Ostschweiz).
Bei den Bewertungskriterien der Angebotswünsche wird von mehreren Teilnehmenden Transparenz (Kantone SH und TG) und Kontinuität über die Zeit erwartet (u.a. Kantone AI, AR, GR sowie KöV Ostschweiz). Des Weiteren sei sicherzustellen, dass Kantone mit höheren finanziellen Mitteln, die sich eine Vorfinanzierung leisten können, nicht begünstigt werden (u.a. Kanton NE sowie CTSO, KöV NWCH, OUESTRAIL, SAB, TRAVYS, transN).
Mehrere Stellungnehmende möchten die Erstattungsmöglichkeit einzig auf Studien (u.a. Kantone JU, FR, NE, VD sowie CTSO, OUESTRAIL TPC, TRAVYS, transN), Planungskosten (SAB), kleine Projekte (Kanton FR) oder Projekte bis max. 150 Millionen Franken (Kanton GE) beschränken. Der Kanton Zug erwartet hingegen, dass neben den Investitionskosten auch die Folgekosten (Betrieb und Unterhalt) nachträglich erstattet werden.
Mit NEIN sind insgesamt 22 Stellungnahmen eingegangen, darunter 4 Kantone (BE, TI, SO, VS), 1 Partei (FDP), 1 Wirtschaftsverband (economiesuisse), 4 angeschriebene Transportunternehmen, 5 angeschriebene Organisationen sowie 7 weitere Stellungnehmende.
Mehrere Teilnehmende begründen ihre Kritik hauptsächlich damit, dass künftige Ausbauschritte im Voraus festgelegt (u.a. Kanton BE sowie economiesuisse, BLS, ASTAG) und die
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