Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 41 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-214-00002/00004/00012/00008/00004/00002/00005

- Mehrere Stellungnehmende wünschen eine Überprüfung des Planungsprozesses mit

Einbezug der Planungsbeteiligten (u.a. Kantone AG, BL, BS, SO, ZH sowie das Konsortium Kantone BS und BL Bahnknoten- und Herzstück-Basel, KöV, ZVV).

- Die Grünen fordern einen Mechanismus für ein Gleichgewicht der Investitionen zwi-

schen den Regionen. Auch viele andere Teilnehmende kritisieren, dass die Verteilung der Investitionen auf die Regionen nicht ausreichend berücksichtigt wird (u.a. Kantone JU, NE sowie CJ, TPC, TransN, Travys, CTSO, Ouestrail, Handelskammer beider Basel).

- Gemäss Kanton ZH sind die in der Bedarfsanalyse Personenverkehr ausgewiesenen

Kapazitätsengpässe im Horizont 2030 unvollständig. In der Abbildung fehlen der grosse Engpass im Korridor Zürich–Uster–Wetzikon und weitere Engpässe auf mehreren Korridoren rund um Zürich. SZU und VZO verweisen auf die fehlenden Engpässe auf dem Netz der SZU in der Abbildung.

- Die Zuteilung der Projekte in die erste und zweite Dringlichkeitsstufe wird von verschie-

denen Teilnehmenden als nicht nachvollziehbar erachtet und soll deshalb erläutert werden (u.a. Kantone BE, JU, NE, VS, VD und GE sowie CTSO, TransN, Travys, Ouestrail, FER). Darüber hinaus werden Nutzen und Interpretation dieser Liste in Bezug auf die Prioritäten für die nächsten Entwicklungsschritte in Frage gestellt und eine entsprechende Klärung gefordert (u.a. Kanton NE sowie CTSO, TPC, TransN, Travys, Ouestrail). Der Kanton JU regt zudem an, anstelle von «Dringlichkeit» von «Priorität» 1 und 2 zu sprechen.

- Der Kanton BL und das Konsortium Kantone BS und BL Bahnknoten- und Herzstück-

Basel beantragen in Bezug auf die Verkehrsprognosen eine Relativierung der Aussagekraft des nationalen Verkehrsmodells für Randregionen und soweit notwendig die Zulassung regionaler Gesamtverkehrsmodelle, namentlich für Agglomerationsräume. Zudem seien bei den Bedarfsanalysen Potenziale stärker einzubeziehen.

- Einige Teilnehmende kritisieren, dass alternative Strecken und Betriebsformen bei der

Bewertung der Module nicht ausreichend berücksichtigt würden (u.a. Kanton JU, Conseil consultatif des Jurassiens domiciliés à l'extérieur). Auch die Verbesserung der Beziehungen zwischen den Schweizer Grossstädten ist ein Element, das bei der Evaluation der Module berücksichtigt werden solle (Conseil consultatif des Jurassiens domiciliés à l'extérieur).

- Gemäss IGöV Bern sollten bei der Beurteilung der Massnahmen auch die Planungssi-

cherheit bzw. die Kostenrisiken berücksichtigt werden. Das Lötschberg-Komitee wünscht, dass der Planungssicherheit und dem Stand bei der Projektierung der einzelnen Ausbauprojekte Rechnung getragen werde.

Neue Haltestellen

- Mehrere Stellungnehmende erachten die Methodik zur Bewertung neuer Haltestellen

als unausgegoren. Kriterien aus den Bereichen Umwelt und Gesellschaft (insb. Einbezug regionaler Entwicklungsziele) seien zu wenig berücksichtigt (u.a. Kanton BE).

- Der Kanton SO wünscht in Bezug auf neue Haltestellen für den nächsten Ausbauschritt

ein flexibleres Vorgehen (Methodik und Anpassungszyklus).

- Gemäss trireno und VCS beider Basel wäre für die Umsetzung von kleinen Massnah-

men, wie z.B. neue Haltestellen, eine separate Finanzierung mit kürzeren Zeiträumen und mehr Flexibilität wünschenswert. Der Städteverband regt in diesem Zusammenhang mit Blick auf Entwicklungsgebiete an, dass neue Haltestellen innerhalb kürzerer Zeithorizonte beantragt, bewertet und realisiert werden können.

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