Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten

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AS 2030/35

kehrszeiten ausgerichtet werden können. Die vorgeschlagenen Verbesserungen des Angebots verteilen sich auf die Fernverkehrskorridore und wichtigsten Knoten in allen Landesteilen der Schweiz.

Einbezug der Planungsregionen

Während der Erarbeitung der Angebotskonzepte im Fernverkehr hatten die Planungsregionen die Möglichkeit, ihre Erwartungen zum Fernverkehr im Horizont 2030/35 zu äussern. Wichtig für die Kantone bzw. Planungsregionen sind beispielsweise Aussagen zur Knotenstruktur des nationalen Fernverkehrs, da deren Veränderung einen erheblichen Einfluss auf die Planungen des Regionalverkehrs hat. Zugleich konnten die Planungsregionen auch Forderungen zu zusätzlichen Fernverkehrshalten oder geänderten Durchbindungen gegenüber dem Angebot gemäss Ausbauschritt 2025 einbringen.

2.1.5.3 Regionalverkehr

Gemäss Leitsätzen für den Ausbauschritt 2030/35 (vgl. Kapitel 1.6) sind im Regionalverkehr Attraktivitätssteigerungen durch eine Verdichtung des Angebots innerhalb der urbanen Zentren anzustreben (S-Bahn-Konzepte). In den Tourismusregionen ist die Erreichbarkeit und in den ländlichen Gebieten die Grundversorgung sicherzustellen.

Vorgehen der Kantone und Planungsregionen

Die Kantone haben die Verantwortung für die Erarbeitung regionaler Angebotskonzepte und organisieren sich in Planungsregionen. Die zukünftigen Angebotskonzepte der Planungsregionen für den Regionalverkehr sind in die Planungen des Ausbauschrittes 2030/35 eingeflossen. Die Definition des Regionalverkehrs richtet sich dabei nach Artikel 4 der Abgeltungsverordnung (ARPV). Der Ortsverkehr liegt in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden und ist nicht in die Planung für den Ausbauschritt 2030/35 einbezogen. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme kann hingegen eine Mitfinanzierung des Bundes für Massnahmen im Ortsverkehr beantragt werden.

Stossrichtungen der Angebotsziele und -konzepte Regionalverkehr

Für den Ausbauschritt 2030/35 haben die sechs Planungsregionen im November 2014 insgesamt rund 300 priorisierte Angebotsziele13 eingegeben. In allen Planungsregionen und Landesteilen stehen der Ausbau und die Verdichtung bestehender S-Bahn- und Regionalverkehrslinien in und zwischen den Agglomerationen im Vordergrund. Vielfach wird eine Verdichtung auf ¼-Stunden Takte angestrebt. Wichtig sind auch Angebote, um die Erschliessung des ländlichen Raums und der Tourismusregionen sicherzustellen oder auszubauen. Gleichzeitig wurden auch Angebote zur Erhöhung der Fahrplanstabilität eingereicht. Häufigere oder anders gelegte Taktangebote sollen die Attraktivität und Kapazität steigern. Zudem haben alle Planungsregionen Angebotsziele mit veränderten Haltepunkten oder neuen Haltestellen eingereicht.

Mehrere Planungsregionen – so Zürich, die Zentralschweiz und die Nordwestschweiz – haben Angebotskonzepte eingegeben, welche die Realisierung von Grossprojekten erfordern, wie zum Beispiel den Brüttener-Tunnel, einen Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen, den Zimmerberg-Basistunnel II, den Durchgangsbahnhof Luzern oder das „Herzstück Basel“ (trinationale S-Bahn). In verschiedenen Planungsregionen bedingen die Angebotskonzepte Neubaustrecken, so zum Beispiel zwischen Neuenburg–La-Chaux-de-Fonds, Monthey–Aigle, Lugano–Bioggio oder Basel–Euroairport Basel/Mulhouse/Freiburg.

2.1.5.4 Güterverkehr

Gemäss Leitsätzen für den Ausbauschritt 2030/35 (vgl. Kapitel 1.6) sind im Güterverkehr die Voraussetzungen für eine attraktive, wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Produktion zu schaffen. Die nötigen Anlagen für den Güterverkehr und eine ausreichende Trassenkapazität und -qualität sind sicherzustellen. Lücken bestehen heute im Binnen-, Import- und Exportverkehr.

Abstimmung mit anderen Planungen im Güterverkehr

Bei der Planung der nationalen Angebotskonzepte für den Güterverkehr im Ausbauschritt 2030/35 ist die Güterverkehrsbranche einbezogen worden. Die Planung berücksichtigt den Wagenladungs- und den kombinierten Verkehr sowie die unterschiedlichen Produktionskonzepte im Einzelwagenladungs- und Ganzzugverkehr. Auch die Erweiterungen bzw. der Bau neuer betriebsnotwendiger Anlagen des Güterverkehrs sind berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem Rangierbahnhöfe, Freiverladeanlagen, Anschlussgeleise oder Umschlageinrichtungen für den kombinierten Verkehr.

Die Planung der betrieblichen Anlagen für den Ausbauschritt 2030/35 ist mit dem Konzept für den Gütertransport auf der Schiene koordiniert, das im Rahmen des revidierten Gütertransportgesetzes (GüTG) eingeführt worden ist (Art. 3). Dieses Konzept befindet sich aktuell in Anhörung und soll bis Ende 2017 durch den Bundesrat verabschiedet werden.

Angebotskonzept Güterverkehr

Das Angebotskonzept bildet jene Ziele für den Schienengüterverkehr ab, welche das BAV zusammen mit der Güterverkehrs- und Logistikbranche in der «Begleitgruppe zur Entwicklung des Schienengüterverkehrs» erarbeitet hat. Die wichtigsten Stossrichtungen für den Ausbauschritt 2030/35 lassen sich demnach wie folgt zusammenfassen:

13 Die von den Planungsregionen eingegebenen Angebotsziele sind im Bericht zur Eingangsprüfung und Modulbildung dokumentiert. Siehe www.bav.admin.ch/ausbau2035 > Fachberichte